Kanalarbeiten in Olsdorf Wieder frei für den Verkehr

ALFTER · Die Kanalarbeiten in Olsdorf sind abgeschlossen. Gutachter bewertet entstandene Schäden

Die Großbaustelle in der Straße Olsdorf ist Geschichte: Nach den aufwendigen Kanalbauarbeiten mit Krach, Dreck und Wohnhausschäden ist das monatelang gesperrte Teilstück der Straße wieder für den Verkehr freigegeben, die Anwohner kommen auf den erneuerten Bürgersteigen problemlos wieder zu ihren Häusern. Nun folgen die Aufklärung und die Regulierung der Schäden.

Die Abschlussbegutachtung liegt bei einem von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Spezialtiefbau. Voraussichtlich bis Ende der Woche dürfte sie abgeschlossen sein. Anschließend wird der zur Neutralität verpflichtete Gutachter beurteilen, inwieweit die gemeldeten Schäden in Verbindung mit den Kanalbauarbeiten stehen und Regulierungsvorschläge unterbreiten.

Der Einsatz schwerer Baugeräte hat wie bereits mehrfach berichtet in etlichen Häusern zu Rissen verschiedener Größe geführt, und die Anwohner fragten sich schon lange, wer wann dafür aufkommt. Diesen Prozess will die Gemeinde Alfter als Eigentümerin der Straße und Haftungsverantwortliche für Schäden durch Baumaßnahmen begleiten und den Anliegern einen zentralen Ansprechpartner benennen. Diese und weitere Handlungsaufträge beschloss der Gemeinderat jetzt, basierend auf einem gemeinsamen Antrag und Fragenkatalog von Grünen, SPD und Freien Wählern.

"Damit sind wir auf dem richtigen Weg", sagte Bolko von Schweinitz (Freie Wähler). Die Benennung eines zentralen Ansprechpartners mit koordinierender Funktion bei so großen Bauvorhaben empfahl Barthel Schölgens (CDU) auch für die Zukunft. Die Verwaltung soll nun gemäß den Ratsbeschlüssen unter anderem darauf hinwirken, dass die Schadensverursachung kurzfristig aufgeklärt wird und eine rechtliche Prüfung der Haftung erfolgt. Außerdem sollen die Betroffenen einen Zeitplan erhalten, wann mit dem Ergebnis der Begutachtung und der Schadensregulierung zu rechnen ist. Über den jeweiligen Stand der Schadensregulierung informiert die Verwaltung regelmäßig im Betriebsausschuss.

In Antworten auf Fragen im gemeinsamen Antrag von Grünen, SPD und Freien Wählern erläuterte die Verwaltung, dass die Gemeinde, die Regionalgas Euskirchen als Betriebsführerin des Alfterer Abwasserwerks und die ausführende Baufirma gegen Haftpflichtansprüche versichert sind.

Allerdings müsse zwischen Schadensverursachung und Haftung getrennt werden. Der Schadensverursacher hafte nur für schuldhaft herbeigeführte Schäden; für technisch nicht vermeidbare Schäden als Folge der Bauarbeiten bestehe in der Regel kein Versicherungsschutz. Daraus entstehender Aufwand werde den normalen Baukosten zugerechnet.

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