Mögliche Erweiterung Tagebau in Witterschlick könnte zum Stillstand kommen

Alfter-Witterschlick · Seit Ende März wartet die zuständige Bezirksregierung Arnsberg auf Antragsunterlagen des Unternehmen Sibelco. Dieses plant eine Erweiterung der Abbaufläche um 17,5 Hektar. Die aktuelle Genehmigung endet im Dezember.

 Unten rechts im Bild sind die Ränder der aktuellen Tongrube zu sehen. Die Erweiterung soll nah an die Wohnhäuser oben links reichen.

Unten rechts im Bild sind die Ränder der aktuellen Tongrube zu sehen. Die Erweiterung soll nah an die Wohnhäuser oben links reichen.

Foto: Axel Vogel

Eigentlich hätte bereits Ende März bei der Bezirksregierung Arnsberg Post aus der Stadt Ransbach-Baumbach (Westerwald) eingehen sollen. Dort sitzt das Unternehmen Sibelco Deutschland. Die Bezirksregierung Arnsberg ist wiederum NRW-weit für Bergbaufragen zuständig. Und bekanntlich plant Sibelco, in Witterschlick im großen Stil bergbaulich tätig zu werden. Wie bereits mehrfach berichtet, will die Firma den Tontagebau Schenkenbusch stark vergrößern. Der Rahmenbetriebsplan sieht eine Erweiterung der Abbaufläche von 43 Hektar um 17,5 Hektar nördlich des Lüsbacher Wegs vor (siehe Grafik). Für den Abbau veranschlagt Sibelco 40 Jahre. Die Arbeiten im jetzigen Gebiet südlich des Lüsbacher Wegs sollen dem aktuellen Stand nach im Jahr 2023 eingestellt werden. Danach soll das Areal rekultiviert werden.

Aktuell scheint das Ganze aber in der Schwebe zu sein. Möglicherweise droht gar ein Stillstand. Dies legt jedenfalls eine Anfrage des General-Anzeigers bei der Bezirksregierung Arnsberg nahe. Von dort berichtet Sprecher Andreas Nörthen, dass bislang keine neuen Unterlagen von Sibelco eingegangen sind. Das ist allerdings nötig. Schließlich fordert die Behörde als Ergänzung im Genehmigungsverfahren des Rahmenbetriebsplans weitere Gutachten zur Entwässerung und der Ökologie. Ohne die Vorlage ergänzender Unterlagen zu dem eingereichten Rahmenbetriebsplan für die nördliche Erweiterung des Tontagebaus Schenkenbusch ruhe das eingeleitete bergrechtliche Planfeststellungsverfahren, so Nörthen. Ihm zufolge habe Sibelco angekündigt, gegebenenfalls einen vollständig überarbeiteten neuen Rahmenbetriebsplan zur Genehmigung einreichen zu wollen. Nörthen: "Auch dies ist bisher nicht geschehen."

Weiter weist er auf zwei Fristen hin. So sei die Zulassung des laufenden Hauptbetriebsplans für die Tongewinnung im bisherigen Abbaubereich zunächst bis zum 31. Dezember 2019 befristet, die Zulassung des derzeitigen Rahmenbetriebsplans bis zum 31. Dezember 2020. Zur Unterscheidung: Laut Nörthen umschreibt ein zeitlich längerfristiger Rahmenbetriebsplan das Vorhaben grundsätzlich. Ein genehmigter Rahmenbetriebsplan bedeute jedoch noch keine Abbaugenehmigung. Diese werde über den Hauptbetriebsplan geregelt, der alle zwei bis fünf Jahre neu aufgelegt werde, aber auch verlängert werden könne, betont er. Daher bedeuten die von Nörthen genannten Fristen, dass Sibelco – Stand jetzt – nach Silvester 2019 in der aktuellen Grube nicht weiter Ton abbauen könnte; sofern nicht noch eine Verlängerung des Hauptbetriebsplans erfolgt. Dies sei allerdings kurzfristig möglich, erläutert Nörthen. Sibelco selbst hat auf zwei Anfragen des General-Anzeigers innerhalb der vergangenen zwei Wochen bislang nicht reagiert.

Die Erweiterung des Tontagebaus ist umstritten. So lehnen die Gemeindeverwaltung Alfter und der Gemeinderat das Vorhaben ab. Kritisiert werden die Abbaupläne ebenso von den Landschafts-Schutzvereinen Vorgebirge (LSV) und Kottenforst (LSK) sowie von einer seit vielen Jahren bestehenden Bürgerinitiative.

Zu den Hauptkritikpunkten zählt der Abstand der avisierten Abbaugrube zur Wohnbebauung, vor allem am Lüsbacher Weg und der Straße Am Gärtchen (siehe Grafik). Gefordert wird ein Abstand von 300 Metern. Bei einem Ortstermin im Januar hatten Sibelco-Vertreter indes erklärt, dass die Tagebauerweiterung bis auf 105 Meter nah an die Wohnbebauung heran rücken könnte. Der Abstand bemesse sich zwischen der Bebauung und dem Betriebsgelände nördlich des Lüsbacher Wegs, also nicht der eigentlichen Grube, hatte es damals geheißen. Dazwischen soll ein Grünzug angelegt werden. Sibelco begründet die Distanz mit dem Tonvorkommen. "Wir versuchen die Lagerstätte so abzubauen, wie sie liegt", hatte Withold Groborz, Leiter Produktion und Technik bei Sibelco, im Januar erklärt. Eine Verlagerung der neuen Grube nach Westen ist nach Angaben des Unternehmens nicht wirtschaftlich.

Grundlage für die 300-Meter-Forderung ist ein Erlass des Landes NRW zu Abständen zwischen Industrie- und Gewerbegebieten sowie Wohngebieten. Dieser sieht im Fall eines Tonabbaus einen Abstand von 300 Metern vor. Wie Nörthen ausführt, greife der Abstandserlass aber nicht bei fachrechtlichen Genehmigungsverfahren wie dem vorliegenden. Zwar könnten Abstände im Verfahren geprüft werden, sagt er – aber: "Aus verfahrensrechtlichen Gründen kann von der Bergbehörde derzeit noch keine Bewertung von Einzelfragen oder Einwendungen zum Rahmenbetriebsplan vorgenommen werden."

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