Dreistigkeit landet vor Landgericht Riesiger Erdaushub landet in Nachbars Garten

Alfter/Bonn · Ein Mann aus Alfter hat den Anlieger seines Grundstücks verklagt. Grund: Der Nachbar hatte all die Erde, die beim Hausbau anfiel, seinem Nachbarn aufs Grundstück gekippt.

 Einen veritablen Erdhaufen hinterließ ein Anwohner in Alfter-Gielsdorf auf dem Grundstück seines Nachbarn. Der Gielsdorfer verklagte daraufhin den Häuslebauer.

Einen veritablen Erdhaufen hinterließ ein Anwohner in Alfter-Gielsdorf auf dem Grundstück seines Nachbarn. Der Gielsdorfer verklagte daraufhin den Häuslebauer.

Foto: DPA

Ein Hausbesitzer in Gielsdorf fand das gar nicht witzig: Eines Tages sieht er einen riesigen Erdhaufen auf seinem noch unbebauten Grundstück. Der Schuldige ist auch schnell gefunden: Es war der neue Nachbar, der das Fundament seines Häuschens legen wollte und es offenbar ganz praktisch fand, den 240 Kubikmeter Erdaushub auf der grünen Wiese zwischenzulagern. Der kardinale Fehler des Bauherrn liegt darin: Er hätte vielleicht vorher mal fragen sollen.

Als er auf den illegal gelagerten Erdhaufen angesprochen wurde, versuchte er das Malheur zunächst noch auf den Generalunternehmer abzuwälzen. Aber da war die gute neue Nachbarschaft schon dahin. Denn der Hausbesitzer blieb sauer – und wollte für die Nutzung seiner Wiese Geld sehen.

Der Fall landete vor dem Bonner Amtsgericht: 4500 Euro verlangte er für die fast dreimonatige Lagerung – von Oktober bis Dezember 2015 – des Erdhaufens auf seinem Grund und Boden. Das sei die Summe, so der Kläger, die der bauende Nachbar eingespart habe, weil er das Erdreich bei ihm gelagert habe. Denn die Transportkosten für An- und Abfahrt des Aushubs hätte „angemessen und ortsüblich“ 17 Euro pro Kubikmeter gekostet. Summa summarum seien das 4080 Euro. Weitere 500 Euro forderte der klagende Hausbesitzer dafür, dass die Baustellenfahrzeuge zudem über seine 500 Quadratmeter große Wiese gebrettert seien, weil hier die Zufahrt wegen abgesenkten Bordsteins bei weitem bequemer war. Mit der Einsparung der Kosten habe sich der Bauherr „ungerechtfertigt bereichert.“

Das Bonner Amtsgericht jedoch wies in erster Instanz die Klage des Grundstücksbesitzers ab. Natürlich sei es rechtswidrig, wenn der Nachbar für seinen Hausbau den Erdberg ungefragt auf fremdem Grundstück ablädt. Aber der Kläger sei im fatalem Irrtum, wenn er glaube, ihm stünde zu, was der Nachbar angeblich eingespart haben soll. Das sei eine völlig hypothetische Überlegung und rechtlich ein falscher Anspruch. Er könne sich die höchstens die Kosten für die Vermietung seines Grundstückes in ortsüblicher Höhe ersetzen lassen.

Kläger wählte den Weg durch die Instanzen

Da es sich jedoch um eine ehemalige Pferdekoppel handelte, wären das wohl kaum mehr als 150 Euro gewesen. Der gescheiterte Hausbesitzer versuchte sei Glück noch in der nächsten Instanz. Das Urteil wollte er so nicht hinnehmen: Immerhin habe der bauende Nachbar sein Grundstück „doch in Gänze verhaftet, so dass es gar nicht nutzbar gewesen“ sei. Aber auch die 5. Zivilkammer wies die Klage jetzt als unbegründet zurück.

Dennoch wunderte sich der verklagte Nachbar über das zweierlei Maß des Klägers: Immerhin habe dieser, als er 2013 sein Haus gebaut habe, seinen Erdaushub an derselben Stelle gelagert (was er ja auch durfte). Aber um dorthin zu gelangen, erinnerte sich der Nachbar, seien die Baufahrzeuge regelmäßig über sein Grundstück gefahren, das damals natürlich noch unbebaut und eine wilde Pferdewiese gewesen war.

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