Teile des Rhein-Sieg-Kreises betroffen Nachtfahrverbot für Lastwagen

Alfter · Der Rhein-Sieg-Kreis hat wegen des Ärgers der Anwohner in Alfter - unter anderem in Witterschlick und Volmershoven-Heidgen - Regelung für den Lastwagenverkehr getroffen. Die Polizei soll die Anordnung der Behörde kontrollieren.

Der Rhein-Sieg-Kreis hatte es angekündigt und hat es nun in die Tat umgesetzt: Wie die Kreisverwaltung am Donnerstag mitteilte, hat das Straßenverkehrsamt ein Nachtfahrverbot für Lkw auf den Straßen zu und von den Wester Werken erlassen. Für die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr gelte dort ab sofort ein Durchfahrtverbot, hieß es weiter. Dieses sei „zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor nächtlichem Lärm“ erlassen worden, teilte der Kreis weiter mit. Wie mehrfach berichtet, hatten sich Anwohner aus Witterschlick sowie besonders aus Volmershoven-Heidgen mehrfach für den Lkw-Verkehr in ihren, teils engen, Straßen beschwert.

Die Maßnahme erfolge im Einvernehmen mit der Gemeinde Alfter, dem Polizeipräsidium Bonn und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, teilte die Kreisverwaltung mit. Sie gelte in Volmershoven auf der Kottenforststraße und der Straße Auf dem Acker sowie in Witterschlick auf der Duisdorfer Straße und der Servaisstraße. Bisher galt laut Kreis zwar bereits in der Kottenforststraße ein Durchfahrtsverbot für den Lkw-Verkehr, durch das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ sei jedoch speziell der Zulieferverkehr der Wester-Werke davon ausgenommen gewesen.

Wie berichtet, ist in der Baugenehmigung für das Unternehmen geregelt, dass Lkw zum Be- und Entladen auf dem Betriebsgelände nur zwischen 7 bis 20 Uhr zugelassen sind. Wie Katja Eschmann von der Pressestelle des Kreises auf Nachfrage erläuterte, sehe die Straßenverkehrsordnung auf öffentlichen Straßen allerdings nur Durchfahrtsverbote zwischen maximal 22 und 6 Uhr vor.

Anhand mehrerer Verkehrszählungen habe das Straßenverkehrsamt des Kreises zum Teil „deutlich außerhalb der zulässigen Zeiten auch vermehrt Lkw-Verkehr“ festgestellt, so der Kreis weiter. „Die damit verbundenen Beeinträchtigungen der nächtlichen Ruhezeit waren für die Anwohner der betroffenen Straßen nicht mehr hinnehmbar“, sagte Harald Pütz, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Laut Kreis wird mit dem jetzt erlassenen Verbot „sowohl dem Bedürfnis der Anwohner nach Nachtruhe wie auch den Interessen der anliegenden Firmen angemessen Rechnung getragen.“ Bekanntlich hat der Alfterer Gemeinderat kürzlich beschlossen, dass 40-Tonner die Wester Werke gar nicht mehr anfahren dürfen. Ob diese Regelung erlassen wird, ist indes offen.

Laut Kreis wird nun eine entsprechende Beschilderung zum Nachtfahrverbot auf der Landesstraße 113 angebracht. Darüber hinaus würden die vorhandenen Schilder angepasst. „Es ist aber nicht allein damit getan, Verkehrszeichen aufzustellen“, so Pütz weiter. Die Umsetzung des Nachtfahrverbots müsse durch die Polizei „auch konsequent überwacht und entsprechend sanktioniert“ werden. Das Straßenverkehrsamt habe daher die Polizei gebeten, entsprechend zu kontrollieren.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort