Streit auf Alfterer Acker Landwirt aus Alfter fuhr Kontrahent über den Fuß

Bonn/Alfter · Das Bonner Amtsgericht hat einen 59-Jährigen verurteilt. Der angeklagte Landwirt war aus Zorn über den Fuß eines 40-jährigen Kontrahenten gefahren.

 Der Angeklagte (l.) und sein Rechtsanwalt.

Der Angeklagte (l.) und sein Rechtsanwalt.

Foto: Schödel

Was sich an einem späten Aprilabend auf einem Acker in Alfter zwischen zwei verfeindeten Bauern abgespielt hat, ist nicht ohne Brisanz. Und wäre fast ein Fall fürs Schwurgericht geworden. Denn an jenem Tag soll ein 59-jähriger Landwirt aus Alfter während eines Streits mit einem anderen Bauern zornig den Rückwärtsgang seines Traktors eingelegt, den 40-Jährigen mit dem Hinterrad des Schleppers zu Fall gebracht und schließlich dessen linken Fuß überfahren haben.

Das Wunder: Der Jüngere erlitt kaum eine Verletzung. Der Fuß war leicht geschwollen, an Knie und Armbeuge gab es leichte Schürfwunden. Für den angeklagten Bauern, dem vorgeworfen wurde, er sei mit Absicht auf den anderen losgefahren, war es das entscheidende Indiz. „Ich kann ihn nicht mit dem Traktor überrollt haben. Sonst wäre ja viel Schlimmeres passiert“, sagte er.

Um den dramatischen Vorfall so genau wie möglich aufzuklären, hatte der Amtsrichter sogar ungewöhnlich hohe gerichtsmedizinische Prominenz in den Prozess geladen. Professor Dr. Burkhard Madea, sonst für Verbrechen, vor allem für die Obduktion von Leichen, zuständig, sollte aufklären, ob das Überfahren eines Fußes mit einem Traktor so glimpflich ablaufen kann.

Vorsatz konnte ihm nicht nachgewiesen werden

Der Bonner Rechtsmediziner, der lange über dieses Thema geforscht und von vielen Versuchsreihen mit überfahrenen Gliedmaßen berichten konnte, kam im aktuellen Fall zu dem klaren Ergebnis: „Es muss keine knöcherne Verletzung entstehen, wenn über einen Fuß gefahren wird. Wenn der Fuß zudem beschuht ist, muss es auch keine Abschürfungen geben.“ Schließlich gab es am Tattag günstige Bedingungen: Der Ackerboden war frisch gepflügt und mit Hafer eingesät worden. Die Erde, so hatten die ermittelnden Polizeibeamten dokumentiert, habe an der Unfallstelle bis zu fünf Zentimeter nachgegeben.

Der Amtsrichter verurteilte den 59-jährigen Bauern schließlich zu 9000 Euro Geldstrafe. Allerdings nicht – wie ursprünglich angeklagt – wegen gefährlicher Körperverletzung, sondern nur wegen einer fahrlässigen Tat. „Einen Vorsatz können wir ihm nicht nachweisen“, hieß es im Urteil. Der Angeklagte hatte im Prozess wiederholt beteuert, dass er den 40-Jährigen niemals überfahren wollte. Vielmehr sei dieser plötzlich hinter seinen Traktor gesprungen, als er bereits den Rückwärtsgang eingelegt hatte. Da habe er sofort gestoppt.

Dennoch sei die Szene lebensbedrohlich gewesen – und hätte ganz anders enden können, so der Amtsrichter im Urteil. Der Angeklagte wurde noch zur Zahlung von 200 Euro Schmerzensgeld an seinen Kontrahenten verurteilt. Der 40-Jährige hatte die Entschädigung wegen des großen Schrecks symbolisch eingefordert und wollte das Geld spenden.

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