Vereinbarung mit der Stadt Bonn Gemeinderat Alfter beschließt Brandschutzbedarfsplan

ALFTER · Der Gemeinderat Alfter hat bei seiner letzten Sitzung in diesem Jahr einstimmig den Brandschutzbedarfsplan bis einschließlich 2018 beschlossen.

Der Plan wird in der Regel alle fünf Jahre gemeinsam von der Gemeindeverwaltung und der Freiwilligen Feuerwehr Alfter aktualisiert. Er beschreibt das in der Gemeinde vorhandene Risikopotenzial für Schadensfeuer und Unglücksfälle und leitet aus den rechtlichen Rahmenbedingungen ein mindestens zu gewährendes Schutzniveau für die Gemeinde ab. Das betrifft unter anderem Personalstärken, Ausrüstung, Eintreffzeiten und die Maßnahmen für eine bedarfsorientierte Weiterentwicklung.

Der Maßnahmenkatalog wurde von der Politik unmissverständlich unter den Haushaltsvorbehalt gestellt. Das heißt, es bleibt jeweils den Haushaltsberatungen vorbehalten, ob, wann und in welcher Höhe in Fahrzeuge, Gerätehäuser oder Material investiert wird. Der Brandschutzbedarfsplan benennt eine ganze Reihe von erforderlichen und wünschenswerten Anschaffungen und Verbesserungen (der GA berichtete).

Das betrifft unter anderem die Erweiterung und Sanierung oder gegebenenfalls den Neubau der Feuerwehrgerätehäuser in Alfter und Witterschlick sowie den Kauf neuer Fahrzeuge. Die räumliche Verteilung der Feuerwehrstandorte in der Gemeinde wird erhalten wie bisher, da sie das Gemeindegebiet nahezu vollständig abdecken. Für das neu entstehende Gewerbegebiet Alfter-Nord östlich der Bundesbahnlinie im Ortsteil Alfter ist die Einhaltung der Schutzziele von den bestehenden Feuerwehrwachen in Alfter jedoch voraussichtlich nicht zu gewährleisten.

Ziel ist es daher, eine interkommunale Vereinbarung mit der Stadt Bonn zu treffen. In Frage kommen dürfte die Feuerwache I der Berufsfeuerwehr Bonn am Lievelingsweg. Die dortige Löscheinheit kann das neue Gewerbegebiet nach der geplanten Anbindung der Hohestraße an die neue Umgehungsstraße L 183n voraussichtlich innerhalb der ersten Hilfsfrist von acht Minuten erreichen.

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