Gegenwind durch SPD Historischer Gielsdorfer Ortskern soll erhalten bleiben

Alfter-Gielsdorf. · Die Alfterer Gemeindeverwaltung will Sanierungen und Neubauten im Gielsdorfer Ortskern steuern. Historische Gebäude sollen ohne vorherige Erlaubnis nicht umgebaut oder abgerissen werden. Kritik am Vorgehen kommt von der SPD.

 Gielsdorf aus der Vogelperspektive: Viele alte Gebäude prägen das Ortsbild.

Gielsdorf aus der Vogelperspektive: Viele alte Gebäude prägen das Ortsbild.

Foto: Axel Vogel

Wer durch den Gielsdorfer Ortskern spaziert, fühlt sich in frühere Zeiten zurückversetzt. Schmucke Fachwerkhäuser stehen in Kirchgasse, Blechgasse und angrenzenden Straßen. Darüber thront die Pfarrkirche St. Jakobus, und in der Nähe erhebt sich das ehemalige Kloster der armen Dienstmägden (heute Annastift). Gielsdorf ist historisch-schön. Und nach dem Willen der Alfterer Gemeindeverwaltung soll das auch so bleiben. So wird sich der Haupt- und Finanzausschuss (siehe „Sitzung unter besonderen Bedingungen“) nächsten Donnerstag mit einer Erhaltungssatzung für den Ortskern beschäftigen.

■ Das ist geplant: Erstrecken soll sich die Satzung auf die Blechgasse, die Kirchgasse vom Wasserturm bis zur Blechgasse sowie auf Teile der Prinzgasse und der Brunnenstraße. Eine Erhaltungssatzung ist quasi ein Instrument zum Denkmalschutz. In ihrem Geltungsbereich dürfen Gebäude nicht ohne Weiteres abgerissen, umgebaut, in ihrer Nutzung geändert oder errichtet werden. Dies bedarf einer behördlichen Genehmigung. Dabei geht es vor allem um das äußere Erscheinungsbild, sprich das Ortsbild.

Vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an Wohnraum in der Region würden Bauherren oder Vorhabenträger bevorzugt großzügige Einfamilienhäuser beziehungsweise Mehrfamilienhäuser anfragen, heißt es von der Gemeinde auf GA-Anfrage. Gleichwohl fügten sich diese nicht immer in ein vorhandenes Ortsbild ein. „Die Aufgabe der Gemeinden und Städte ist es daher, Bereiche von besonderem Wert zu schützen und das Ortsbild in seinem Charakter zu bewahren“, sagt Bürgermeister Rolf Schumacher.

Ziel der Satzung sei es, Bauherren für diese besondere räumliche Situation zu sensibilisieren und zu beraten. „Um die Identität der ländlichen Region mit den gewachsen historischen Strukturen auch für künftige Generation zu erhalten, hat sich die Verwaltung entschlossen, Ortskerne im Gemeindegebiet unter einen besonderen Schutz zu stellen“, sagt Schumacher. Er erinnert daran, dass eine solche Satzung bereits im vergangenen Jahr für Alfter-Ort beschlossen wurde. Für Bestandsgebäude hat eine solche Satzung laut Gemeinde zunächst keine Auswirkungen. Jedoch werde im Falle einer genehmigungsbedürftigen baulichen Maßnahme – beispielsweise einer umfangreichen Sanierung an der straßenseitigen Fassade – das Bauvorhaben im Sinne der Erhaltungssatzung bewertet.

■ Das sagt die Ortsvorsteherin: „Ich unterstütze die Idee, eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes ‚Gielsdorf Ortskern’ zu erlassen“, teilt Ortsvorsteherin Elke Thomer (CDU) auf Anfrage mit – auch im Namen ihrer Partei. In Gielsdorf gebe es leider immer weniger alte Fachwerkhäuser und denkmalgeschützte Bauten, die den alten Ortskern prägen. Sie verweist auf zwei Abrisse in der jüngsten Zeit. „Diese Satzung soll den willkürlichen Abriss älterer Gebäude verhindern, und den Erhalt des historisch geprägten Ortskerns von Gielsdorf gewährleisten.“ Aus Thomers Sicht ist die Satzung zwingend notwendig, um der Gemeinde mehr Befugnisse zu geben, die vorhandene Historie zu erhalten. „Es macht mir immer wieder Freude, schöne, alte, gepflegte Gebäude bei uns in Gielsdorf zu sehen. Sie stellen ein hohes gesellschaftliches Gut dar“, so Thomer.

■ Kritik der SPD: Kritik am Vorgehen der Gemeindeverwaltung kommt von der SPD in einer Pressemitteilung. Ratskandidat Christian Lanzrath ist inhaltlich und mit dem Vorgehen nicht einverstanden: „Grundsätzlich halte ich die Regulierung der Bebauung in der Gemeinde Alfter und insbesondere in den historischen Ortskernen für richtig und wichtig“, allerdings komme der Vorstoß gefühlt 20 bis 30 Jahre zu spät. „Alleine in den letzten 18 Monaten wurden gleich mehrere ortsbildprägende Gebäude abgerissen und durch massive Neubauten ersetzt“, so Lanzrath. Der Satzungsentwurf sollte nach Ansicht der Sozialdemokraten so nicht beschlossen werden. Die Erhaltungssatzung schaffe keine Rechtssicherheit, weil sie inhaltlich zu unpräzise sei. Außerdem sei das Verfahren nicht transparent. Laut Lanzrath sind offensichtlich vorab nicht alle Eigentümerinnen und Eigentümer im angedachten Geltungsbereich der Satzung informiert worden. Dies wäre nach Ansicht der SPD aber dringend nötig gewesen. Lanzrath: „Wenn verbindliche Spielregeln zur Entwicklung des Ortskerns getroffen werden sollen, dann müssen auch alle Betroffenen Gelegenheit haben, an diesen demokratisch mitzugestalten.“

■ Hohe Bußgelder möglich: Verabschiedet der Ausschuss die Erhaltungssatzung, müssen sich künftige Bauherren im Geltungsbereich daran halten. Sonst kann es teuer werden. Schließlich sieht die Satzung bei Verstößen – also dem Bauen oder Umbauen ohne Genehmigung – ein Bußgeld von bis zu 30 000 Euro vor.

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