Kanalbauarbeiten in Alfter-Olsdorf Dem Bauunternehmen ist kein Verschulden nachzuweisen

ALFTER · Die durch die Kanalbauarbeiten in Olsdorf entstandenen Schäden sind am Donnerstag Thema im Alfterer Betriebsausschuss. Obwohl die Schäden bei den Bauarbeiten entstanden, sei dem Bauunternehmen keine Schuld nachzuweisen.

 Die Anlieger Dieter Nowak und Erika Mohr weisen auf einen langen Riss in der Wand hin.

Die Anlieger Dieter Nowak und Erika Mohr weisen auf einen langen Riss in der Wand hin.

Foto: Christoph Meurer

Es scheint wie eine unendliche Geschichte: In der Sitzung des Alfterer Betriebsausschusses am Donnerstag stehen erneut die durch die Kanalbauarbeiten in Olsdorf entstandenen Schäden auf der Tagesordnung. Die Gemeindeverwaltung berichtet über den aktuellen Sachstand zur Schadensabwicklung.

In Olsdorf wurde vor gut zwei Jahren durch die Arbeiten am Kanal Schäden an mehreren Häusern verursacht. Starke Erschütterungen beim Einrammen von Betonwänden führten zu Rissen in Hauswänden, verzogenen Türrahmen, Wasserrohrbrüchen und anderen Schäden. Da das übliche Verfahren, Spundwände aus Metall in den Boden zu treiben, mehrfach scheiterte, entschied man sich für eine Betonwand, was die Kosten für die Baumaßnahme von 300.000 Euro auf 800.000 Euro erhöhte.

Die Bestandsaufnahmen und die Bewertung der Schäden durch die Gutachter und Statiker sei abgeschlossen, teilt die Gemeinde in der Vorlage zur Ausschuss-Sitzung mit. Insgesamt haben zehn Grundstückseigentümer Schäden angemeldet. Die Schäden seien durch die Bauarbeiten entstanden, heißt es in der Vorlage. Doch dem Bauunternehmen sei kein Verschulden nachzuweisen, da es sich an die geltenden Regeln der Technik gehalten habe.

Bei fast jedem Punkt steht der Hinweis: „Kein neuer Sachstand“. Für Thomas Gullasch, Anwohner in Olsdorf und Mitglied der Freien Wähler, ist das der eigentliche Skandal. In der letzten Sitzung des Betriebsausschusses im Dezember sei nach Baumängeln in der Ausführung gefragt worden. Vor allem hätte der Ausschuss auf die Vorlage der Abnahmeprotokolle gedrängt. Die lägen offenbar noch immer nicht vor. Aber wenn dem Bau ausführenden Unternehmen kein Verschulden nachgewiesen werden kann, seien die Schäden den baustellenbedingten Kosten zuzurechnen, so Gullasch. Für die Schäden komme auch keine Versicherung auf.

Diese Fragen seien allerdings schon lange geklärt, sagte dagegen Alfters Bürgermeister Rolf Schumacher auf Anfrage. Ein unabhängiger Gutachter habe bestätigt, dass keine Baumängel vorgelegen haben und dass das Verfahren das richtige gewesen sei. Da gebe es auch keine neuen Erkenntnisse.

Die Regionalgas Euskirchen hat als Betriebsführerin des Alfterer Abwasserwerkes den betroffenen Eigentümern Entschädigungsangebote unterbreitet. Die Höhe der Entschädigung hat dabei der Gutachter bestimmt. Die Schadenshöhe beträgt 23.700 Euro. Hinzu kommt eine Summe von rund 30.000 Euro für statische Maßnahmen. Die bereits gezahlten Gelder für die Schadensbeseitigung summieren sich laut Vorlage auf fast 43.000 Euro.

Das Entschädigungsangebot habe allerdings erst ein Grundstückseigentümer angenommen – sechs Parteien jedoch nicht. An vier Objekten wurde der Schaden im Auftrag der Regionalgas Euskirchen jedoch bereits beseitigt. An drei Objekten wurde die Kostenübernahme abgelehnt. Bei zweien laufe ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren.

Hier fordern die Eigentümer Entschädigungen in Höhe von 50.000 und 150.000 Euro. Er habe mit den Eigentümern gesprochen, sagte Bürgermeister Schumacher. Es sei das gute Recht der Besitzer, das Angebot abzulehnen. Daraufhin sei der Statiker hinzugezogen worden, der weitere Schäden ermittelt hat.

Der Betriebsausschuss beschäftigt sich am Donnerstag mit den bei den Kanalarbeiten in Olsdorf entstandenen Schäden. Die Sitzung beginnt um 18 Uhr im Sitzungsraum im Untergeschoss des Oedekovener Rathauses, Am Rathaus 7.

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