Prozess in Bonn Brüder raubten zwei junge Anhalter aus

Alfter/Bonn · Das Bonner Landgericht hat am Mittwoch zwei Brüder aus Euskirchen wegen schwerer räuberischer Erpressung zu vier und dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der spontane Beschluss von zwei 22 und 24 Jahre alten Brüdern, zwei junge Anhalter auszurauben, denen sie nachts in Rheinbach zufällig begegnet waren, kommt die Angeklagten teuer zu stehen. Vom Bonner Landgericht wurden die Täter am Mittwoch wegen räuberischer Erpressung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Während dem 24-Jährigen vier Jahre aufgebrummt wurden, erhielt der jüngere Bruder dreieinhalb Jahre. Eine weitere Sanktion droht von Seiten der Ausländerbehörde. Die aus Südosteuropa stammenden und einschlägig vorbestraften Angeklagten müssen damit rechnen, abgeschoben zu werden. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen: "Nach der Halbstrafe sitzen Sie im Flieger."

In der Nacht auf den 4. August 2015 nahmen die Brüder zwei 17 und 18 Jahre alte Schüler aus der Grafschaft in ihrem Auto mit. Die Opfer wollten damals nach einer Feier noch bei einem Schnellrestaurant in Rheinbach etwas essen. Als sie sich vor verschlossener Tür wiederfanden, wollten sie per Anhalter nach Bonn. Dabei gerieten sie an die Brüder.

Zunächst war die Stimmung im Auto laut Urteil gut. Nach einem Zwischenstopp am Bahnhof in Witterschlick kam der 24-Jährige jedoch auf die Idee, die angetrunkenen Anhalter auszurauben. Die "Grünschnäbel", so der Kammervorsitzende, seien für die "hochkriminellen Gewalttäter" "leichte Beute" gewesen. Den Schülern wurde vorgegaukelt, dass eine Pistole im Auto sei. Anschließend wurden die Opfer gezwungen, an einem Geldautomaten in Witterschlick Geld abzuheben. Insgesamt erbeuteten die Räuber 625 Euro.

Als "Schnapsidee" bezeichnete Schmitz-Justen den Entschluss der Schüler, nachts um zwei Uhr überhaupt noch mit einem Taxi nach Rheinbach zu fahren. Die "Mutter aller Schnapsideen" sei jedoch gewesen, ins Auto der ihnen vollkommen unbekannten und nicht gerade vertrauenserweckenden Angeklagten zu steigen. Die Brüder waren erst einige Monate vor der Tat aus dem Gefängnis entlassen worden. Dem 24-Jährigen warf Schmitz-Justen vor: "Die Rückfallgeschwindigkeit ist bei Ihnen genauso gruselig wie bei ihrem Bruder." Nun habe die Gesellschaft einen Anspruch darauf, eine Zeit lang Ruhe vor den Räubern zu haben.

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