Prozess am Bonner Landgericht 44-Jähriger aus Alfter muss wegen Messer-Attacke lange in Haft

Alfter/Bonn. · Ein 44-Jähriger aus Alfter ist nach einem Angriff auf seinen ehemaligen Chef zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der Richter am Bonner Landgericht glaubt nicht an eine Erinnerungslücke.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Christoph Reichwein

Marc Eumann ist am Bonner Landgericht für seine beiden goldenen Regeln bekannt: Jedem Angeklagten in einem Strafverfahren rät der Richter zu Prozessbeginn einerseits nichts zu gestehen, was man nicht gemacht hat. Andererseits solle man aber auch nichts verschweigen, wenn man doch etwas gemacht hat. Denn ohne Geständnis verschenke man einen wichtigen Grund für eine mögliche Strafmilderung.

Weil er sich zumindest nicht in Gänze an Regel zwei gehalten hatte, muss ein 44-Jähriger aus Alfter nun für zehn Jahre in Haft. Das Gericht befand ihn des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig.

Die Tat ereignete sich am 30. März vergangenen Jahres: Der wegen seiner Drogensucht schon länger krankgeschriebene Mann brach in die Büroräume seines Arbeitgebers ein, um im ersten Stock des Verwaltungsgebäudes einen Safe zu knacken und nach weiterem „stehlenswertem Gut“ zu suchen. Weil sein ehemaliger Chef an dem eigentlich arbeitsfreien Samstag aber noch Unerledigtes aufzuarbeiten hatte, kam es zu einer ungewollten Begegnung. Trotz Maskierung mit einem Tuch erkannte der Vorgesetzte seinen Mitarbeiter sofort an dessen markanter Frisur und seiner Statur. So begrüßte er ihn mit den Worten „Was machst du denn hier?“ Statt zu antworten griff der Staplerfahrer seinen ehemaligen Chef aber sofort mit einem Teppichmesser an.

Mann verletzt ehemaligen Chef mit 15 Stichwunden verletzt

Insgesamt 15 zum Teil bis zu sechs Zentimeter tiefe Schnitt- und Stichverletzungen trug der Attackierte davon, bevor es ihm gelang, dem Angreifer das Tatwerkzeug erst aus der Hand zu treten und dann unter einen Schrank zu kicken. „Du hast mein Leben zerstört – ich werde dich töten“, ließ der Einbrecher seinen verblüfften ehemaligen Chef gleich mehrfach wissen. Das erstaunte Opfer fragte in seiner Panik noch hilflos nach dem Grund der Attacke, er habe dem Angestellten doch sogar einmal Geld geliehen. Eine Frage, die er sich besser verkniffen hätte, denn damit brachte er den Räuber offenbar auf die schlechte Idee, nun auch noch seinen ehemaligen Chef persönlich zu berauben. Mit dem Hinweis, seine Brieftasche sei aber in seiner „Zivilhose“ im Erdgeschoss, brachte er den Täter dann dazu, ihn in seinem Büro einzuschließen und nach unten zu gehen.

Sofort verbarrikadierte das Opfer sein Büro von innen mit einem unter die Klinke gestellten Bürostuhl. Unten war der Einbrecher inzwischen fündig geworden, kehrte aber in den ersten Stock zurück, um die Pin der Debitkarte in Erfahrung zu bringen, die er neben einigem Bargeld in der Geldbörse gefunden hatte. Daran, ob er sie ihm aus Angst durch die geschlossene Türe zugerufen hatte, oder nicht, konnte sich der ehemalige Chef im Zeugenstand nicht mehr erinnern; es war aber auch nie zu Unrecht Geld abgehoben worden.

Zu dem recht hohen Strafmaß kam es auch, weil Eumann dem Täter nur ein Teilgeständnis zugute halten konnte: „So funktionieren Erinnerungslücken nicht“, beschied er dem Verurteilten. Der Mann hatte zunächst angegeben, an die eigentliche Tat so gut wie keine Erinnerungen zu haben. Er wisse nur, dass er aus seinem Spind ein Autoradio holen wollte. In das Verwaltungsgebäude sei er nur gegangen, weil er Durst gehabt habe und dort etwas trinken wollte. Das glaubte ihm die Kammer genauso wenig wie seine Behauptung, das Messer zufällig vor Ort gefunden zu haben.

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