Von Grünberg: Mietgrenzen sind zu niedrig angesetzt

Zweifel an Realitätssinn der Stadt Bonn

Bonn. Den "Realitätssinn der Stadtverwaltung schärfen" wolle er, sagt Bernhard von Grünberg. An dem gibt es nach Ansicht des sozialpolitischen Sprechers der SPD-Ratsfraktion nämlich begründete Zweifel. Hintergrund ist der Umgang der Arbeitsgemeinschaft von Sozialamt und Agentur für Arbeit (ARGE) mit dem neuen Sozialgesetzbuch II (SGB II), in dem es um die Empfänger von Arbeitslosengeld II geht.

Das SGB II sieht unter anderem vor, dass Kommunen künftig selbst einschätzen müssen, wie hoch für Leistungsempfänger der Mietpreis einer "angemessenen Wohnung" sein dürfe. In der Folge könnte die ARGE dazu neigen, diesen Wert sehr niedrig anzusetzen, um den eigenen Aufwand an Mietunterstützung möglichst gering zu halten. An sich ein verständliches Bemühen, findet auch von Grünberg.

Zweierlei Faktoren setzen dieser Absicht Grenzen: Zum Einen schreibt das Gesetz vor, dass Alg-II-Empfänger nicht sozial ausgegrenzt werden dürfen, also davor geschützt sind, in eine deutlich schlechtere Gegend ziehen zu müssen. Zum Anderen darf die Angemessenheitsgrenze nicht so niedrig sein, dass die Langzeitarbeitslosen keine Wohnung finden können.

Nach Ansicht von Grünbergs hat die Bonner Verwaltung nun aber einen zu geringen Mietpreis als Grenze festgesetzt. So müsse beispielsweise ein Vierpersonenhaushalt mindestens 60 Quadratmeter bewohnen, die aber nicht mehr als 5,12 Euro Grundmiete pro Quadratmeter kosten dürfen. Natürlich gehe es nicht an, dass die Leistungsempfänger auf Kosten der öffentlichen Hand in zu teuren Wohnungen lebten, so der SPD-Politiker.

Wenn die Bedürftigen jedoch auf dem Wohnungsmarkt chancenlos seien, müsse die Stadt unweigerlich mit neuem Verwaltungsaufwand und Kosten rechnen. Eben dies stehe nun zu befürchten. Die ARGE hätte eine Grenze festgelegt, die für den freien Immobilienmarkt zu niedrig sei. Andererseits existierten praktisch keine ausreichend billigen geförderten Wohnungen.

In welchem Umfang die ARGE mit den daraus resultierenden Problemen konfrontiert wird, ist nach Informationen von Grünbergs nicht abzuschätzen: "Die Verwaltung sagt, sie habe keine Zahlen darüber, in wie vielen Fällen die gezahlte Miete von der angemessenen abweicht." Anhand der verschickten Leistungsbescheide müsse sich das aber errechnen lassen. In jedem Fall bleibt Betroffenen nun sechs Monate Zeit, sich eine billigere Wohnung zu suchen. Bleiben sie erfolglos, werden die Leistungen eventuell gekürzt. Allerdings hofft von Grünberg darauf, dass die Stadt die Höhe der "angemessenen Miete" korrigiere.

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