Bonner Schwurgericht Vier Jahre Haft für tödliche Schläge

MECHERNICH/BONN · Die brutale Prügelattacke unter Trinkkumpanen in Mechernich, die für einen 48-Jährigen tödlich endete, war keine Notwehraktion. Zu diesem Schluss kamen die Richter der Schwurgerichtskammer am Bonner Landgericht am Donnerstag. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge wurde der 45 Jahre alte Angeklagte zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt - die Staatsanwältin hatte dreieinhalb Jahre gefordert.

In der Nacht auf den 28. Juli 2012 saßen laut Urteil drei Männer in einer Wohnung und "becherten kräftig". Im Laufe der Nacht kam es zu einem Streit zwischen dem 45-jährigen Fabrikarbeiter und dem späteren Opfer. Die Auseinandersetzung ging vermutlich von dem 48-Jährigen aus; möglicherweise hat er den Angeklagten auch tätlich angegriffen. Es folgte eine Prügelei im Wohnzimmer.

Das Gericht ging von einer zwischenzeitlichen Beruhigung des Geschehens aus. Als sich der 45-Jährige ins Bad begeben habe, um sich zu waschen, sei es vielleicht zu weiteren Beleidigungen durch den Mann gekommen. Darauf entschloss sich der Angeklagte laut Urteil, den Kontrahenten anzugreifen. "Er wollte ihm eins verpassen, damit der endlich ruhig ist", so der Kammervorsitzende.

Und: "Er hatte nur ein Ziel: Er wollte es ihm zeigen." Etwa zwei Stunden später rief der Angeklagte selber die Polizei. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des Opfers feststellen. Der 48-Jährige war unter anderem an einem Schädel-Hirn-Trauma und Serienrippenbrüchen gestorben.

Die Angaben des Täters im Prozess werteten die Richter als "nicht plausibel und zum Teil erwiesenermaßen falsch". Dass eine chronische Psychose des Angeklagten direkte Auswirkungen auf die Tat hatte, sahen sie nicht. Allerdings gingen die Richter von einem minder schweren Fall und einer eingeschränkten Schuldfähigkeit aus. Täter und Opfer hatten etwa zwei Promille Alkohol im Blut - der Dritte sogar noch mehr.

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