Verunstaltung: Stadt Bonn lehnt Schilder ab

Architekt kämpft bisher vergeblich um die Genehmigung zweier zusätzlicher Reklametafeln

Zu viel Werbung dich beieinander,  sagt die Stadt und lehnt die um die Ecke verlaufende Reklame ab.

Zu viel Werbung dich beieinander, sagt die Stadt und lehnt die um die Ecke verlaufende Reklame ab.

Foto: Barbara Frommann

Bonn-Duisdorf. Für Werner Göpel ist es eine unendliche Geschichte, die auf einem Streit beruht, der ihm "an den Haaren herbeigezogen" erscheint. Der 68-jährige Architekt könnte seinen mehr als einjährigen Schriftverkehr mit der Stadt Bonn durchaus mit Humor nehmen - wenn der Aufwand und die Kosten mittlerweile nicht derart gewachsen wären.

Wie Göpel sagt, geht es um "Peanuts", genauer gesagt um zwei Werbeschilder, die der Architekt an seinem Haus an der Rochusstraße 177 anbringen ließ. Zwischen erstem und zweitem Stock hängen die Schilder, welche die Ecke des Gebäudes wie einen Winkel umschließen. Auf weißem Grund prangt dort das Logo seines Mieters "Versicherungsbüro E & P-Assekuranz". Es sind nur einige Quadratmeter, und doch sind die Schilder dem Bauordnungsamt nach Ansicht von Göpel ein "Dorn im Auge".

Für die Stadtverwaltung stellen die zusätzlich zur Werbung im Erdgeschoss angebrachten Schilder eine Störung der Optik dar. Das Bauordnungsamt hat den Antrag Göpels als nicht genehmigungsfähig abgelehnt, weil die Errichtung eines zweiten Werbebandes - neben den neun Schildern im Erdgeschoss - eine störende Häufung von Werbeanlagen hervorrufen würde; dies sei eine Verunstaltung im Sinne der nordrhein-westfälischen Bauordnung.

Weil Göpel und sein Mieter Widerspruch eingelegt haben, ist die Sache nun bei der Bezirksregierung gelandet. Aber auch in Köln hatte der Architekt keinen Erfolg. Die Behörde sieht die zusätzliche Werbung ebenfalls als bauordnungsrechtlich unzulässig an. In diesem Fall handle es sich um einen "Unterfall des allgemeinen Verunstaltungsverbotes".

In dem Widerspruchsbescheid heißt es wörtlich: "Eine störende Häufung von Werbeanlagen setzt mindestens drei Anlagen in einem eng begrenzten Wirkungskreis voraus, wobei alle drei Werbeanlagen stets gleichzeitig wahrgenommen und ihre optische Wirkung immer gemeinsam ausüben." Im Hinblick auf die schon vorhandenen Werbungen auf dem Attikablech im Erdgeschoss rufe das zweite Banner eine störende Häufung von Werbeanlagen hervor. Zudem wirke die Werbung im zweiten Obergeschoss verunstaltend, da sie sich nicht der architektonischen Gliederung und Struktur des Gebäudes anpasse.

Gegen diese Entscheidung kann Werner Göpel innerhalb eines Monats Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht einreichen. Ob der Architekt zu diesem Rechtsmittel greift, will er mit seinem Mieter klären. Weil die Sache noch nicht abgeschlossen ist, wollte sich Jürgen Winterwerp vom städtischen Presseamt gegenüber dem GA nicht zu dem "schwebenden Verfahren" äußern.

Werner Göpel wünscht sich von der Stadt ein wenig mehr Toleranz - gerade in Zeiten, in denen über großflächige Werbung am Koblenzer Tor diskutiert werde. "Man kann ein kleines Schild nicht ablehnen, wenn man ein großes genehmigt", folgert der Bonner. Außerdem hält er das Verhalten der Stadt für nicht besonders wirtschaftsfördernd. Schließlich sei sein Mieter gerade in konjunkturell schweren Zeiten auf die Werbung angewiesen.

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