Messerstecherei in Bad Breisig Version des Angeklagten nach Überzeugung des Gerichts "an den Haaren herbeigezogen"

AHRWEILER · Im Prozess um die Messerstecherei in Bad Breisig hat das Ahrweiler Schöffengericht am Montag das Urteil gesprochen. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde ein 43-Jähriger zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der 45-jährige Mitangeklagte hat sich "nur" der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht und kam mit einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe davon.

Der 43-Jährige, der sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert hatte, hat am Montag sein Schweigen gebrochen. Demnach habe er am 18. März vergangenen Jahres erfahren, dass eine Bekannte zwei Schläger auf den von ihr getrennt lebenden Ehemann angesetzt habe. Daraufhin habe er sie angerufen, um nachzuhören, was es damit auf sich habe.

Am Telefon sei es zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf ihm auch die Schläger gedroht hätten: "Du bist der Nächste." Daraufhin habe er den Mitangeklagten gebeten, mit ihm dorthin zu gehen, "um die Angelegenheit zu klären".

Vor Ort hätten die beiden Auftragsschläger den Ehemann bereits in der Mangel gehabt, so dass man ihm zu Hilfe geeilt sei. Plötzlich habe einer der Männer mit einem Messer vor ihm gestanden. Bei der anschließenden Schlägerei habe das 53-jährige Opfer das Messer fallen lassen. "Als ich es aufgehoben habe, ist der Typ vornüber in das Messer gefallen", erklärte der Angeklagte.

Dann habe ihn der andere Schläger angegriffen, der sich bis dahin mit dem Mitangeklagten geprügelt habe. Erst als beide Männer blutend am Boden gelegen hätten, habe er gemerkt, dass er immer noch das Messer in der Hand gehabt habe. Der 53-Jährige musste mit lebensbedrohlichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert werden. Das zweite Opfer - ein 35-Jähriger aus Mayen - hatte ebenfalls eine Stichwunde davon getragen.

Die Version des Angeklagten ist nach Überzeugung des Gerichts "an den Haaren herbeigezogen". Glaubhaft sei vielmehr die Schilderung des einzigen Zeugen, der den Vorfall vom Balkon aus beobachtet hat. Demnach seien die Angeklagten "ohne Vorwarnung" auf die beiden Männer zugestürmt.

Dabei habe der 43-Jährige bereits das Messer in der Hand gehabt. Nach Ansicht des Gerichts hat also weder Notwehr noch -hilfe vorgelegen. Beide Angeklagten verfügen über ein langes Vorstrafenregister, sind aber nicht einschlägig vorbestraft. Für den drogenabhängigen 43-Jährigen ordnete das Gericht zudem die Unterbringung in einer Entzugsklinik an.

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