Verjährt und verloren

Kommentar

Das hat ja gut geklappt! Mit einer drastisch verkürzten Verjährungsfrist wollte der Gesetzgeber 1998 die Bankberater zu mehr Risikobereitschaft im Wertpapierhandel animieren - und unzählige Opfer können den traurigen Erfolg dieser Idee bestätigen.

Nur noch drei Jahre ab Abschluss eines risikoreichen Wertpapiergeschäfts muss die Bank im Falle eines Beratungsfehlers nun haften, und wie viele Kunden seitdem viel Geld verloren haben, kann wohl niemand sagen. Die Gerichte haben Hochkonjunktur - und können dem hilflosen Bürger auch nicht helfen.

Ob es aber im Sinne des Gesetzesgebers ist, dass Kinder ihr Geld für die Ausbildung verlieren oder Senioren ihre Alterssicherung? Die Wirtschaft, das steht fest, wird so jedenfalls nicht angekurbelt: Am Ende geht jeder wieder auf Nummer sicher. Alles ist wie gehabt. Nur der Bürger hat wieder mal Lehrgeld gezahlt.

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