Verfahren um sexuellen Missbrauch wird neu aufgerollt

Ein spektakulärer Missbrauchsprozess ist am Dienstag beim Landgericht Koblenz in die zweite Runde gegangen. Ein Bad Neuenahrer soll sich an seiner damals neunjährigen Tochter vergangen haben.

Verfahren um sexuellen Missbrauch wird neu aufgerollt
Foto: ap

Koblenz. Ein spektakulärer Missbrauchsprozess ist am Dienstag beim Landgericht Koblenz in die zweite Runde gegangen. Die erste Auflage hatte am 24. Februar vergangenen Jahres mit einem drastischen Urteil geendet.

So hatte das Gericht den wegen sexuellen Missbrauchs seiner damals neunjährigen Tochter angeklagten 46-jährigen Kongolesen zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft damals Freispruch beantragt, weil sie "die Beweislage insgesamt für zu blass" hielt. Gegen das Urteil legte die Verteidigung Revision ein. Mit Erfolg.

Denn der Bundesgerichtshof hat die Beweiswürdigung der Kammer beanstandet und das Urteil mit Beschluss vom 10. November 2010 (2 StR 403/10) aufgehoben, um den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückzuverweisen. Somit muss sich der 46-Jährige jetzt erneut wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in insgesamt sechs Fällen vor dem Landgericht Koblenz verantworten.

Der Angeklagte war 1992 als Asylant nach Bad Breisig gekommen, bevor ihm 1996 auch Frau und Kinder folgten. Darunter auch das damals siebenjährige mutmaßliche Opfer. Ein Jahr später zog die Familie nach Bad Neuenahr. Dort soll der heute 46-Jährige seine Tochter zwischen November 1998 und September 1999 insgesamt sechs Mal sexuell missbraucht haben.

Die erste Tat soll sich laut Anklage im Ehebett ereignet haben. So soll sich der Angeklagte in Abwesenheit der Mutter neben die damals Neunjährige gelegt haben, um sich mit den Worten "Ich mache dich zur Frau" an ihr zu vergehen. Später soll es im Keller der elterlichen Wohnung zu einem weiteren Übergriff gekommen sein.

Und zuletzt soll sich der 46-Jährige im September 1999 an seiner Tochter vergriffen haben. Laut Staatsanwaltschaft sei er im Auto mit ihr in Bad Neuenahr unterwegs gewesen, als er unvermittelt unter der Apollinarisbrücke angehalten, die Lehne des Beifahrersitzes zurückgedreht und die mittlerweile Elfjährige zu sexuellen Handlungen gezwungen habe.

Gut zehn Jahre hatte die heute 22-Jährige zu den Vorfällen geschwiegen. Erst als sie wegen Diebstahls eine Haftstrafe hat verbüßen müssen und erfuhr, dass ihr Vater seiner von ihm getrennt lebenden Frau, also ihrer Mutter, Gewalt angedroht haben soll, brach es aus ihr heraus.

In einem Brief an den Vater hatte die junge Frau in drastischen Worten geschildert, was der ihr Jahre zuvor angetan haben soll. Doch statt beim Vater landete der Brief bei der Staatsanwaltschaft.

Wie bereits im ersten Verfahren hat es der Angeklagte auch am Dienstag vorgezogen, zu den Vorwürfen zu schweigen. Für eine Überraschung sorgte dagegen die 22-Jährige, die sich diesmal auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berief und ebenfalls schwieg. Der Prozess wird fortgesetzt.

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