Illegale Downloads Verbraucherschützer im Kreis warnen

SIEGBURG · Verbraucherschützer im Rhein-Sieg-Kreis warnen vor Tauschbörsen im Internet. Schnell kann es zu Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen kommen.

Das Schreiben kam unvermittelt. Ein Anwalt forderte darin 956 Euro für einen illegal aus dem Internet heruntergeladenen Film. Ein Film, den die junge Siegburgerin, die namentlich nicht genannt werden möchte, nie gesehen hat: "Ich war zu diesem Zeitpunkt schwanger und definitiv nicht im Internet." Gleichwohl wurde der Film nachweislich von ihrem Computer heruntergeladen. "Ich hatte mein WLAN-Netz nicht ausreichend verschlüsselt", weiß sie heute. Und so konnten Unbekannte ihren Anschluss für das illegale Geschäft nutzen. Für das sie nun zur Kasse gebeten wird.

Fälle wie diese beschäftigen die Berater der Verbraucherzentralen in Nordrhein-Westfalen derzeit sehr stark. "Wir hatten in den vergangenen zehn Monaten 2500 Rechtsberatungen im Urheberrecht", berichtet Martin Wieler, Leiter der Siegburger Beratungsstelle der Verbraucherzentrale.

Neben Unbekannten, die sich über nicht ausreichend gesicherte kabellose Internetverbindungen (WLAN) Zugang zu fremden Computern verschaffen, seien es vornehmlich Jugendliche, die sich Musik, Spiele oder Filme aus dem Internet herunterladen, die urheberrechtlich geschützt sind.

Meist fänden solche Aktivitäten in Tauschbörsen, sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken statt, so Wieler. Darüber würden heruntergeladene Daten wieder anderen zur Verfügung gestellt. "Die Musik- und Filmindustrie ist dazu übergegangen, diese illegalen Downloads zu verfolgen", sagt Sabine Wolter-Baade von der Troisdorfer Beratungsstelle. Sie ermitteln die Identitäten der Computer, von denen der Download erfolgte, mahnen deren Besitzer wegen des Vorwurfs der Urheberschutzverletzung an und fordern Schadensersatzzahlungen zwischen 350 und 1000 Euro und eine Unterlassungserklärung.

"Es wichtig, diese Unterlassungserklärung fristgerecht abzugeben", rät Rechtsanwalt David Kämmerer. Allerdings nicht ohne eine vorherige rechtliche Beratung. "Es ist ratsam, die Unterlassungserklärung vorher zu modifizieren", so Kämmerer. Um eine Zahlung komme indes kaum jemand herum. Die volle geforderte Summe müsse aber niemand zahlen: "Es gibt meist einen außergerichtlichen Vergleich." Allgemein rät Martin Wieler allen Verbrauchern, die im Internet unterwegs sind: "Verschlüsseln sie ihre kabellosen Internetverbindungen richtig und lassen sie die Finger von Tauschbörsen." otn

Die Verbraucherzentrale bietet für 80 Euro eine Rechtsberatung rund um Urheberrechtsverletzungen an. Weitere Infos auf www.vz-nrw.de/illegaledownloads

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