Vater eines Brandstifters aus Meckenheim muss 800 Euro zahlen

Auf Polizeiwache ausgerastet

Vater eines Brandstifters aus Meckenheim muss 800 Euro zahlen
Foto: dpa

Rheinbach. Wegen versuchter Gefangenenbefreiung, Körperverletzung und Widerstandes stand am Freitag der Vater des 15-jährigen Jungen vor Gericht, der als Haupttäter bei der Brandstiftung der Meckenheimer Sporthalle vom 1. November gilt.

Der 44-Jährige war mit seinem Sohn am 4. November auf der Meckenheimer Polizeiwache erschienen, hatte sich dann aber vehement gegen die Festnahme seines Jungen gewehrt. Wie sehr, und mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen, das sollte jetzt die Verhandlung vor dem Rheinbacher Amtsgericht erweisen.

Als Zeugen waren die Polizeibeamten geladen, die bei der Festnahme des 15-Jährigen nach eigenen Angaben alle Hände voll zu tun hatten, dessen wütenden Vater in Schach zu halten. Einer der Polizisten erlitt bei dem Gerangel eine Beckenprellung und musste für eine Woche im Dienst aussetzen.

Der Angeklagte wiederum fühlte sich ungerecht behandelt, zumal die Polizei zuvor seiner Frau und Tochter Angst eingejagt habe, als sie ums Haus "herumgeschlichen" sei. Auf einen Telefonanruf hin sei er dann mit seinem Sohn gegen Mittag des 4. November selbst zur Wache gefahren. "Was ich dort gesagt habe, interessierte niemanden. Die wollten nur meinen Sohn festnehmen. Und ich habe sie gefragt, warum sie dabei so aggressiv vorgehen müssen", sagte der Angeklagte.

Aus Sicht der Polizei hingegen war er es, der sich aggressiv verhalten hat, und dies schon von Anfang an. "Ich habe ihm zu erklären versucht, dass wir seinen Sohn festnehmen und nach Bonn bringen. Bei der Vernehmung am nächsten Tag könne er dann dabei sein", erinnerte sich einer der Zeugen, ein 48-jähriger Kriminalbeamter.

Davon aber habe der Angeklagte nichts wissen wollen, sei immer lauter geworden und habe sich mit den Fäusten an den Kopf geschlagen. "Ich habe dann ein paar Kollegen um Unterstützung gebeten, weil ich schon ahnte, dass die Situation eskalieren könnte."

Womit er Recht behalten sollte. Aus den Verbalattacken wurde ein Handgemenge in dem engen Büroraum. Insgesamt sechs Polizisten waren letztlich nötig, um den Angeklagten zu überwältigen und dessen Sohn festzunehmen und abzuführen. Alle Zeugen erinnerten sich übereinstimmend, der 44-Jährige sei sehr aufgebracht gewesen und habe sich kaum beruhigen lassen.

Auf die Fragen des Strafverteidigers, warum niemand versucht habe, die Situation zu entschärfen, indem dem Angeklagten ausnahmsweise erlaubt worden wäre, seinen 15-jährigen Sohn nach Bonn zu begleiten, sagte ein anderer Polizist, ein vernünftiges Gespräch sei in dieser Situation doch gar nicht mehr möglich gewesen.

Da der Angeklagte keinerlei Vorstrafen hatte und sonst ein geregeltes Leben führt, beließ es Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert bei einer vergleichsweise geringen Strafe. Das Verfahren wurde nun gestern gegen eine Geldbuße von 800 Euro vorläufig eingestellt. stl

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