Vater einer Schülerin bedrohte Lehrerin in Rheinbach mit dem Tod

Gericht verurteilt den 49-jährigen zu einer Geldstrafe

Rheinbach. (sax) Einem wahren Terror durch den Vater einer Schülerin sah sich eine Rheinbacher Schule Ende des vergangenen Schuljahres ausgesetzt. Dass der 49-jährige arbeitslose Handwerker die Schule gegenüber vorgesetzten Behörden als "Saustall" bezeichnete, war noch das Geringste: Er verstieg sich zu der Drohung, er werde eine "Person ohne Vorwarnung töten oder töten lassen". Jetzt musste sich der Mann wegen Bedrohung, falscher Verdächtigung und Vortäuschens einer Straftat vor Gericht verantworten.

Dort kamen zahlreiche Vorwürfe aufs Tapet. So bezichtigte der 49-Jährige den Deutschlehrer seiner Tochter in einem Schreiben an das Schulministerium, das Mädchen mit Geldforderungen unter Druck zu setzen. Gegenüber der Kölner Bezirksregierung bezichtigte er die Schulleiterin der Misshandlung des Kindes, zudem beklagte er, seine Tochter werde mit Wissen und Unterstützung einer Lehrerin gemobbt. Dieses Schreiben gipfelte in der Morddrohung.

So ganz ernst zu nehmen schien der Mann die gesamte Situation nicht. Auf die Frage von Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert, ob er das geschrieben habe, sagte er: "Ja, ist das was Schlimmes?" Dies sei immerhin Bedrohung, so der Richter, darauf der 49-Jährige: "Nöh. Wenn ich vorhätte, die Frau umzulegen, wäre die schon weg, das können Sie mir glauben."

In einem weiteren Brief an die Bezirksregierung hatte er sich beschwert, seine Tochter sei von "zwei bewaffneten und unfreundlichen Herren" in einem "Verhörraum" vernommen und anschließend entführt worden. Diese Herren seien in seine Wohnung eingedrungen, um "Macheten und Pistolen" zu erwerben und mit seiner kleinen Tochter "Sachen" zu machen.

Dass es sich um Polizisten handelte, wollte der Angeklagte kaum glauben: "Ich dachte, das wären irgendwelche Ganoven." Die damalige Klassenlehrerin der Tochter des Angeklagten wie auch der Deutschlehrer und die damalige Schulleiterin bezeugten, bis zu diesen Ereignissen habe es keine Probleme mit der Tochter des Mannes gegeben.

Bei seinen "Geldforderungen", so der Deutschlehrer, handelte es sich um einen Betrag unter zehn Euro für eine Lektüre, die er besorgen wollte. Angesichts der Finanzen der Familie wäre auch der Förderverein eingesprungen, aber es sei kein Antrag gestellt worden. Die inzwischen pensionierte Schulleiterin berichtete von mehreren Gesprächsangeboten, die der Vater nie wahrgenommen habe. Nach Rücksprache mit den Behörden habe sie schließlich Hausverbot ausgesprochen.

Die Staatsanwaltschaft sah die Vorwürfe ebenso als erwiesen an wie das Gericht. Die Geldstrafe von 300 Euro fiel milde aus, weil der Angeklagte keine Vorstrafen hatte. Der Richter sagte, der 49-Jährige habe eine "etwas merkwürdige Persönlichkeit" und sprach von "eingeschränkter Schuldfähigkeit". Das sei in Bezug auf das Kind schlimm, weil er alleinerziehender Vater sei. Ein Familiengericht müsse prüfen, ob er der richtige Erziehungsberechtigte für das Kind sei.

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