Überfall in Sankt Augustin: Räuber müssen für mehrere Jahre in Haft

Für mehrere Jahre ins Gefängnis müssen drei Männer aus Polen, die am 26. Oktober 2009 einen Getränkemarkt mit angegliederter Postfiliale in Sankt Augustin auf äußerst brutale Art und Weise überfallen hatten.

Überfall in Sankt Augustin: Räuber müssen für mehrere Jahre in Haft
Foto: dpa (Symbolbild)

Sankt Augustin/Bonn. Für mehrere Jahre ins Gefängnis müssen drei Männer aus Polen, die am 26. Oktober 2009 einen Getränkemarkt mit angegliederter Postfiliale in Sankt Augustin auf äußerst brutale Art und Weise überfallen hatten. Vom Bonner Landgericht wurde ein 25-Jähriger wegen versuchten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Ein 22 Jahre alter Komplize erhielt eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Der 34 Jahre alte Fahrer des Fluchtautos muss für die Beteiligung an dem Überfall für sechs Jahre in den Knast. Im Fall zweier weiterer Mitangeklagter - darunter ein 28-Jähriger aus Siegburg - wurde das Verfahren abgetrennt, da bislang unklar ist, wer von beiden mit in dem Geschäft war. Um diese Frage zu klären, wurde ein Zeuge aus Polen geladen, der offenbar damals in engem Kontakt mit den Angeklagten stand.

Drei maskierte Männer stürmten am Tattag in den Getränkemarkt, sprühten dem Inhaber Pfefferspray ins Gesicht und verletzten ihn mit einem Teleskopschlagstock. Anschließend wurde die Ehefrau des Besitzers im hinteren Geschäftsbereich mit einer mit Klebeband umwickelten Eisenstange zusammengeschlagen. Als der Mann laut um Hilfe schrie, flüchteten die Räuber ohne Beute.

Beide Opfer mussten mehrere Tage stationär behandelt werden. Die Ehefrau hatte unter anderem einen Nasenbeinbruch und Platzwunden am Kopf erlitten, bis heute ist sie arbeitsunfähig. Der Inhaber kämpft seit dem Überfall mit seinem Laden ums wirtschaftliche Überleben.

Dass die Angeklagten bereits am Folgetag ihrer Tat von einem Sondereinsatzkommando festgenommen werden konnten, lag daran, dass die Gruppe aufgrund des Verdachts von Wohnungseinbrüchen zu der Zeit telefonisch überwacht worden war. Zwei der Männer kamen allerdings wieder auf freien Fuß.

Sie wurden erst angeklagt, nachdem DNA-Spuren an einer Zigarettenschachtel und an einem Schuh sie belasteten. Daraufhin erfolgte ihre erneute Festnahme - diesmal in Polen - und dann ihre Auslieferung. Da war der erste Prozess gegen die drei anderen Angeklagten bereits geplatzt: Nach zehn Verhandlungstagen musste das Verfahren aufgrund einer schweren Erkrankung eines Schöffen im Sommer abgebrochen werden.

Seit Oktober 2010 standen alle fünf nun gemeinsam vor Gericht. Der 25-Jährige und der 34-Jährige entschuldigten sich diesmal bei den Opfern und gestanden ihre Tatbeteiligung. Das Gericht legte den drei Männern auf, 30 000 Euro Schmerzensgeld an die überfallene Frau und 15 000 Euro an deren Ehemann zu zahlen.

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