Tumulte in der Herren-Umkleide

RHEINBACH · Wegen vorsätzlicher Körperverletzung musste sich jetzt ein 70-Jähriger aus Meckenheim vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten.

Dem Mann war vorgeworfen worden, am 20. März dieses Jahres im Umkleideraum einer Sporthalle in Meckenheim eine 32-jährige Mutter unsanft aus der Tür befördert zu haben, weil er sich in seiner Intimsphäre gestört fühlte.

Der Angeklagte bestritt diesen Vorwurf. Er habe sich gegen 18.30 Uhr gemeinsam mit Bekannten für die Sportstunde umgezogen. In dem Raum seien noch Kinder gewesen; unter anderem auch der siebenjährige Sohn der Frau, die reingekommen sei, um ihm beim Anziehen zu helfen.

"Ich habe sie an der Schulter gepackt und versucht, sie zur Tür herauszudrängen. Geschubst habe ich sie aber nicht. So oder so: Sie sah das nicht ein und wollte einfach nicht gehen", schilderte der 70-Jährige den Vorfall.

Ein anderer Mann habe sich daraufhin eingemischt und ihn davor gewarnt, eine Frau anzugreifen. In der Sauna gebe es doch heutzutage auch gemischte Gruppen. Er solle sich also nicht so anstellen.

"Ich bin dann in die Sporthalle gegangen, weil mir das Ganze zu blöd wurde. Später hat mich dann die Polizei angerufen. Ich soll die Frau vor die Brust gepackt und sie gestoßen haben. Ein ärztliches Attest gibt es dazu allerdings nicht."

Die Hauptbelastungszeugin berief sich auf Schmerzen in der Brust und am Rücken. Sie habe ihren Sohn abholen wollen und ihm beim Umziehen geholfen, weil er gerne schummele und mit verschwitzten Sachen ins Freie gehe.

"Da gab es dann gleich ein Riesengeschrei, ich dürfe da nicht rein - obwohl alle angezogen waren", fügte die 32-Jährige hinzu. "Er hat mich so gestoßen, dass ich gegen die Tür gefallen bin. Ich hatte richtiggehend Angst und dachte: Nur schnell weg hier."

Der inzwischen achtjährige Sohn bestätigte die Aussage seiner Mutter. Er habe genau gesehen, dass der Mann sie geschubst habe.

Zwei weitere Zeugen, Sportkameraden des Angeklagten, berichteten von Tumult und Enge im Umkleideraum. Gezielte Stöße hätten sie nicht gesehen. Der 30-Jährige, der sich eingemischt und den Angeklagten zur Ordnung gerufen hatte, sagte aus, der 70-Jährige habe die Frau mit beiden Händen gepackt und dabei angeschrien.

Aus Sicht des Gerichts ließ sich die vorsätzliche Körperverletzung nicht zweifelsfrei nachweisen. Der Angeklagte wurde daher aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

"Grundsätzlich hatten Sie Recht, dass Frauen in der Herren-Umkleide nichts zu suchen haben. Wie weit Sie dem Nachdruck verliehen, die Frau eher rausgedrängt oder geschubst haben, ist nicht mehr zu klären" fügte Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert abschließend hinzu.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort