Todesfahrer von Wachtberg ist frei
Fabio M. trifft Mitverschulden - Bewährungsstrafe von elf Monaten
Bonn/Wachtberg. Auf freiem Fuß konnte Tomasz N. am Donnerstag nach viereinhalb Monaten Untersuchungshaft das Bonner Landgericht verlassen. Der 30 Jahre alte Pole wurde vom Schwurgericht wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt.
Am frühen Morgen des 31. Mai hatte der geständige Angeklagte den auf der Landstraße 123 liegenden 17 Jahre alten Fabio M. überrollt ( der GA berichtete). Mit seinem zum Unfallzeitpunkt schlafenden Beifahrer war Tomasz N. um kurz vor fünf Uhr in einem Kleinlaster unterwegs zu einem Verkaufsstand für Obst und Gemüse auf dem Markt in Beuel, als es zu dem "Augenblicksversagen" kam, so der Vorsitzende Richter.
Zunächst hatte der Fahrer laut Urteil nur einen "dunklen Fleck" auf der Fahrbahn registriert, als er sich mit etwa 60 km/h dem Berufsschüler näherte. Erst rund 25 Meter vor Fabio M. erkannte er, dass es sich um einen Menschen handelte. Der Versuch auszuweichen misslang. Der 17-Jährige wurde überrollt, mitgeschleift und dabei "regelrecht zerquetscht", so der Staatsanwalt. Geschockt und weil er sich "innerlich wie erstarrt fühlte", fuhr der Angeklagte jedoch weiter, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Erst am 9. Juni wurde er festgenommen.
Sowohl das Gericht als auch der Staatsanwalt sahen ein "erhebliches Mitverschulden" an dem "tragischen Geschehen" bei dem überfahrenen Schüler. Der 17-Jährige hatte sich am Abend zuvor mit Freunden in Berkum getroffen und, offenbar weil sich seine Freundin von ihm getrennt hatte, "mehr als sonst üblich" getrunken - zum Todeszeitpunkt hatte er 1,4 Promille im Blut. Ein Freund hatte den Schüler deshalb mit zu sich nach Hause nehmen wollen. Fabio M. bestand hingegen darauf, alleine zu Fuß nach Hause zu gehen. Warum das Opfer auf der Straße lag, konnte nicht mehr aufgeklärt werden.
Den Anklagevorwurf des versuchten Mordes durch Unterlassen hatte schon der Staatsanwalt nicht mehr aufrechterhalten. Die Richter schlossen sich dieser Auffassung an, da Tomasz N. unter Schock gestanden habe und sein Denkvermögen "weitestgehend blockiert" gewesen sei. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte noch einmal: "Es tut mir so schrecklich Leid."