Teurer Drogendeal in der JVA Rheinbach

Wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln musste sich jetzt ein 28-jähriger ehemaliger Häftling der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rheinbach vor dem Amtsgericht verantworten.

Rheinbach. (stl) Wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln musste sich jetzt ein 28-jähriger ehemaliger Häftling der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rheinbach vor dem Amtsgericht verantworten. Der Mann gestand, einem Mitgefangenen eine Menge von 10 Milligramm Heroin zugesteckt zu haben.

Der "Deal" war den Vollzugsbeamten beim sogenannten Umschluss aufgefallen. Die beiden Beteiligten hatten die Übergabe von Zelle zu Zelle wohl etwas zu auffällig gestaltet. Das Heroin fand sich bei einer späteren Durchsuchung in der Kaffeedose eines 33-jährigen Häftlings.

Er gestand, das Rauschgift besessen zu haben. Im Hinblick auf die Tatsache, dass er bis 2014 noch eine mehrjährige Haftstrafe zu verbüßen hat, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Auch der 28-Jährige zeigte sich einsichtig.

Er nehme inzwischen keine Drogen mehr, habe eine Therapie gemacht und eine feste Arbeitsstelle in Aussicht. Er wohne zurzeit bei seinen Eltern und sei im selben Betrieb wie sein Vater tätig, fügte der Angeklagte hinzu.

Er muss nun eine Geldstrafe von 400 Euro zahlen. Eigentlich, so ergänzte Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert, hätte die Strafe auch deutlich höher ausfallen können, zumal der Angeklagte schon mehrfach und einschlägig vorbestraft sei. Andererseits sei die Sozialprognose in seinem Fall recht günstig und die Menge, um die es in diesem Fall ging, doch ziemlich gering gewesen.

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