Teilerfolg für Bornheimer Freibadwiese-Initiative

"Das Bürgerbegehren der Initiative 'Rettet unsere Freibadwiese' ist als zulässig anzusehen. Das hat die Verwaltung juristisch überprüft und ist trotz Bedenken zu dieser Beurteilung gekommen.

Bornheim. "Das Bürgerbegehren der Initiative 'Rettet unsere Freibadwiese' ist als zulässig anzusehen. Das hat die Verwaltung juristisch überprüft und ist trotz Bedenken zu dieser Beurteilung gekommen.

Darüber werde ich den Stadtrat am 9. Dezember offiziell unterrichten. Der wird in seiner Februarsitzung das Thema behandeln, dann wird auch die Initiative zu Wort kommen." Bürgermeister Wolfgang Henseler gab am Donnerstag das Ergebnis der Prüfung bekannt, die Hausjustiziarin Christiane Pilger in enger Abstimmung mit Kommunalaufsicht und Städte- und Gemeindebund durchgeführt hatte.

Sichtlich unzufrieden machte Henseler diese Mitteilung, er hatte immer wieder betont, die Stadt brauche das Geld für dringende Maßnahmen wie Schulen, Straßen und Jugendarbeit. "Außerdem wird dieser Teil der Wiese fast nie genutzt. Und wir könnten dort städtebauliche Akzente setzen."

Ob das Bürgerbegehren wirklich rechtens ist, bezweifelt der Bürgermeister. "Aber das Prozessrisiko ist zu hoch. Deshalb werden wir jetzt so vorgehen. Folgt der Stadtrat dem Bürgerbegehren, wird die Fläche mindestens zwei Jahre nicht verkauft. Sonst kommt es zum Bürgerentscheid. Dann würden die Bornheimer am 22. Mai abstimmen."

Henseler kündigte an, die Verwaltung werde "im Fall der Fälle" die Bürger informieren: "Wir werden klarstellen, was wir mit dem Erlös machen können und was alles ohne das Geld nicht bezahlbar wäre. Diese negativen Auswirkungen soll die Initiative den Bürgern auch mal offen erklären." Initiativ-Sprecher Harald Stadler jubelte am Telefon im Urlaub über den Teilerfolg und kündigte einen weiterhin harten Kampf für den Erhalt der Wiese an.

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