Tauziehen um Ahr-Wahlkreise

Weil die Bevölkerungszahl zurückgeht, soll Adenau Bitburg zugeschlagen werden.

Tauziehen um Ahr-Wahlkreise
Foto: Martin Gausmann

Kreis Ahrweiler. Was sich hinter der "Drucksache 17/4642 des Deutschen Bundestages" verbirgt, dürfte für Zündstoff sorgen. Es geht um die Zuschnitte der Wahlkreise und den Bericht der Wahlkreiskommission.

Der für den Kreis Ahrweiler entscheidende Passus: "Die Wahlkreiskommission schlägt die Umsetzung der Verbandsgemeinde Adenau aus dem Landkreis Ahrweiler vom Wahlkreis 199 Ahrweiler in den Wahlkreis 203 Bitburg vor." Das Thema war schon einmal auf dem Tisch, wurde dann aber zumindest vorübergehend zu den Akten gelegt.

Nun taucht es in der Drucksache 17/4642 wieder auf. Grund sind sich verändernde Bevölkerungszahlen. Die Bevölkerungszahl weicht nämlich im bisherigen Wahlkreis Bitburg erheblich vom Bevölkerungsdurchschnitt aller Wahlkreise ab. Bei der Bundestagswahl 2009 umfasste jeder Wahlkreis rund 250 000 deutsche Staatsbürger.

Im Wahlkreis Bitburg sind es 18,6 Prozent weniger. Um dies zu egalisieren, schlägt nun die Wahlkreiskommission vor, die Verbandsgemeinde Adenau dem Bitburger Wahlkreis zuzuschlagen. Dadurch würde die Abweichung im Wahlkreis "203 Bitburg" auf minus 14,7 Prozent sinken, jedoch im Wahlkreis "199 Ahrweiler" von minus 6,2 Prozent auf minus 11,3 Prozent steigen.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung lehnte diesen Kommissionsvorschlag ab. Sie zog es vor, den derzeitigen Abweichungswert zu tolerieren und die Ergebnisse der Volkszählung "Zensus 2011" abzuwarten. Hintergrund: Die damit angestrebte Neufeststellung amtlicher Einwohnerzahlen habe nach Meinung der Landesregierung unter anderem ja zum Ziel, die Einteilung der Bundestagswahlkreise zu überprüfen.

Es würden zum Teil erhebliche Abweichungen zwischen den bisherigen amtlichen Einwohnerzahlen und den tatsächlichen Bevölkerungszahlen erwartet. Die Kommission folgte dieser Meinung allerdings nicht. Dem Bund geht es nicht flott genug: Die Ergebnisse des Zensus 2011 werden wohl erst im November 2012 vorliegen und für die Einteilung der Bundestagswahlkreise zur Bundestagswahl 2013 nicht mehr relevant sein.

Der negative Abweichungswert im Wahlkreis Bitburg habe sich jedoch seit 2006 kontinuierlich um 1,2 Prozentpunkte jährlich erhöht. "Im Hinblick auf diese stetige Bevölkerungsabnahme im Wahlkreis Bitburg und die deutliche Überschreitung der gesetzlichen Toleranzgrenze von minus 15 Prozent hält die Wahlkreiskommission daher an ihrem Vorschlag fest", heißt es in der Drucksache.

Diese Toleranzgrenze ist im Bundeswahlgesetz festgeschrieben. Demnach soll die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 15 Prozent nach oben oder unten abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 25 Prozent, muss eine Neuabgrenzung vorgenommen werden.

Für den Kreis Ahrweiler nicht unerheblich: Der Wahlkreis soll ein zusammenhängendes Gebiet bilden, und: Die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte sollen nach Möglichkeit eingehalten werden. Das ist bei der bisherigen Regelung, wonach die Verbandsgemeinde Adenau zum Wahlkreis Ahrweiler gehört, natürlich gegeben - denn die Verbandgemeinde ist Teil des Landkreises Ahrweiler. Beim Vorschlag der Wahlkreiskommission wird diese Zugehörigkeit völlig außer Acht gelassen. Das letzte Wort hat nun der Deutsche Bundestag.

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