Streit um Parkplatz eskaliert - 56-jähriger Rheinbacher fährt Frau angeblich gegen die Knie

Prozess vor dem Amtsgericht

Rheinbach. (stl) Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich jetzt ein 56-jähriger aus Rheinbach vor dem dortigen Amtsgericht verantworten. Dem Mann war vorgeworfen worden, am 6. August 2007 beim Einparken mit Absicht eine junge Frau angefahren und an den Knien verletzt zu haben.

Da die Hauptbelastungszeugin wegen Krankheit nicht aussagen konnte, waren Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert und die Staatsanwaltschaft auf die Aussagen des Angeklagten sowie zweier weiterer Zeuginnen angewiesen, die den Vorfall beobachtet hatten.

Zunächst schilderte der 56-Jährige vor Gericht seine Sicht der Dinge. Er sei mit seiner Frau unterwegs gewesen, um in Rheinbach Besorgungen zu machen. Als er den freien Parkplatz an der Martinstraße, nahe der Bushaltestelle, entdeckt habe, habe er dort einparken wollen und die junge Frau gesehen, die mit ausgestreckten Beinen auf dem Bordstein saß.

"Plötzlich stand sie direkt vor meinem Auto und sagte, wir könnten hier nicht parken, denn der Platz sei schon für jemand anderen reserviert", erinnerte sich der Angeklagte.

Das Mädchen habe noch auf die Motorhaube geschlagen, bevor es sich plötzlich umgedreht habe und weggelaufen sei. "Das wäre mit einer Verletzung wohl so nicht möglich gewesen. Und ich bin auch sicher, sie mit meinem Wagen gar nicht berührt zu haben", fügte der 56-Jährige hinzu.

Er habe die junge Frau, die in einem nahegelegenen Elektrogeschäft verschwunden sei, zuerst noch gesucht und Passanten nach ihr gefragt. Aber vergebens. Als seine Frau und er später zu ihrem Auto zurückkehrten, um nach Hause zu fahren, habe er eine Nachricht der Polizei an der Windschutzscheibe vorgefunden.

Eine 16-jährige Schülerin hingegen sagte aus, sie habe zusammen mit einer Freundin gesehen, wie das Mädchen sich auf der Motorhaube abgestützt habe, um nicht zu stürzen und daraufhin den Fahrer angeschrien habe. Doch der habe nur gelacht. Was die 15-jährige Freundin bestätigte.

Ob der Angeklagte das Mädchen tatsächlich angefahren hat, konnten die beiden nicht mit Sicherheit sagen. Aber sie erinnerten sich an auffallend gerötete Kniescheiben. Sie und ihre Freundin hatten in dem Elektrogeschäft mit dem Mädchen gesprochen und sich zu einer Zeugenaussage bereit erklärt.

Für das Gericht kam nach der Beweisaufnahme auch fahrlässige Körperverletzung in Betracht. Das Verfahren wurde aber gegen Zahlung von 150 Euro eingestellt, da ein weiterer Verhandlungstag den Aufwand nicht wert sei.

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