Stichworte zum Fluglärm

Von Schall bis Lärmschutzkommission:

Schall: Die Schallintensität wird in Dezibel, dB(A) gemessen. Die Hörschwelle (absolute Stille) liegt bei 0 dB. Flüstern oder Blätterrauschen verursachen 20 - 30 Dezibel. 40 Dezibel misst man in einem ruhigen Wohnquartier ohne Verkehr. Ein Gespräch entspricht 60 Dezibel. Als sehr laut gelten Straßenverkehr (70 Dezibel in zehn Meter Abstand), Lastwagen (85 bis 95 dB(A), fünf Meter Abstand), Industrielärm und Diskotheken (95 bis 110 Dezibel) und der Fluglärm (110 Dezibel für ein Großraumflugzeug im Abstand von 250 Metern, 140 Dezibel in unmittelbarer Nähe eines Düsentriebwerks). Aus einer seitlichen Entfernung von 300 Metern bringt es ein Airbus A 320 beim Start auf 85 dB(A).

Dauerschallpegel: Beim Fluglärm ist der Dauerschallpegel ein Mittelungspegel, der über die sechs verkehrsreichsten Monate eines Jahres gebildet wird. Alle Fluglärmereignisse in dieser Zeit finden Berücksichtigung über die Größen: Stärke des Einzelschallereignisses (hier geht der maximale Schalldruckpegel des Vorbei- oder Überflugs am Boden ein), Dauer des Einzelschallereignisses (hier geht die Zeitspanne ein, in der das Geräusch weniger als zehn Dezibel unter dem Maximalpegel liegt). Der Mittelungspegel repräsentiert alle Fluglärmereignisse durch einen einzigen Pegel für den betrachteten Bezugszeitraum.

Lärmmessstellen: Rund um den Flughafen Köln/Bonn gibt es 17 offizielle Messstellen, die den Fluglärm registrieren. Aus den gesammelten Daten werden nicht nur die Spitzenwerte, sondern auch die Dauerschallpegel für die jeweilige Messstelle errechnet. Im vergangenen Jahr lagen diese Dauerschallpegel zwischen 39,5 Dezibel (Messstelle 9 in Troisdorf) und 60,1 Dezibel (Messstelle 8 in Troisdorf). Die Lärmwerte einzelner Überflüge liegen teils deutlich über dem Dauerschallpegel und erreichen häufig mehr als 85 Dezibel - auch in der Nacht.

Passiver Schallschutz: Nach 20 Jahren wird das freiwillige Programm des Flughafens zum passiven Schallschutz (Einbau speziell gedämmter Fenster und Belüftungen) durch ein gesetzliches Schallschutzprogramm abgelöst. Das Land Nordrhein-Westfalen hat neue Lärmschutzbereiche für den Flughafen festgelegt. Grundlage ist das im Juni 2007 novellierte Fluglärmgesetz. Der Lärmschutzbereich wurde unter Berücksichtigung des zu erwartenden Flugbetriebs am Flughafen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz berechnet.

Lärmschutzkommission: Der Paragraf 32 b des Luftverkehrsgesetzes schreibt für jeden Verkehrsflughafen in Deutschland die Bildung einer Lärmschutzkommission vor. Diese ist berechtigt, der Genehmigungsbehörde (im Fall des Flughafens Köln/Bonn ist dies das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium) Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm vorzuschlagen. Für den Bereich des Flughafens Köln/Bonn sind in diesem 23 Mitglieder umfassenden Gremium vertreten: die Kommunen Bergisch Gladbach, Bonn, Köln, Leverkusen, Lohmar, Hennef, Neunkirchen-Seelscheid, Overath, Rösrath, Sankt Augustin, Siegburg und Troisdorf sowie die Bundesvereinigung gegen den Fluglärm, die Condor Flugdienst GmbH, United Parcel Service (UPS), die Flughafen Köln/Bonn GmbH, die Deutsche Flugsicherung (DFS), die Flugbereitschaft des Verteidigungsministeriums sowie die NRW-Ministerien für Verkehr und Umwelt.

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