Steuerzahlerbund kritisiert höhere Vergnügungssteuer

Niedrigste Sätze in Bad Honnef

Düsseldorf. (dpa) Der Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen hat die Erhöhung der Vergnügungsteuer für Spielapparate durch zahlreiche Kommunen kritisiert. Städte und Gemeinden nutzten die seit Jahresbeginn bestehende Möglichkeit, die Höhe der Steuer durch eigene Satzung festzulegen, weidlich aus, bemängelte der Verband am Mittwoch. Dies habe eine Umfrage unter den 396 Kommunen ergeben. Nicht eine einzige Kommune habe auf die Erhebung verzichtet. Vielmehr hätten viele mächtig abkassiert.

NRW-Spitzenreiter bei der Spielgerätesteuer in Spielhallen sei die Gemeinde Möhnesee im Sauerland mit einem Satz von 4 968 Euro pro Gerät und Jahr, so der Steuerzahlerbund.

Dies entspreche einer Steigerung von 1 280 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch Harsewinkel, Havixbeck und Langenfeld lägen mit einer jährlichen Steuer von 3 600 Euro so hoch, dass eine "Erdrosselungswirkung" nicht auszuschließen sei. Dann jedoch sei dieser Steuersatz verfassungswidrig, meinte der Verband.

Bis zur Neuregelung habe der Höchstsatz bei 1 656 Euro pro Gerät und Jahr in Spielhallen und 540 Euro in Gaststätten gelegen. Am niedrigsten seien die Steuersätze für Gaststätten in Bad Honnef mit 270 Euro pro Gerät und Jahr und in Stadtlohn, wo in Spielhallen lediglich 420 Euro pro Gerät und Jahr fällig werden.

Vor allem die kreisfreien Großstädte erhöben mit die höchsten Steuersätze. Ein Teil der Kommunen habe sich jedoch auch an die Vorgaben des Städte- und Gemeindebundes gehalten und eine jährliche Steuer von 1 800 Euro in Spielhallen und 600 Euro in Gaststätten eingeführt. Unverändert blieben die Steuersätze bei Gaststätten nur in 42 Kommunen, bei Spielhallen in 55 Kommunen.

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