Sturz in Fußgängerzone Stadt Troisdorf muss 3000 Euro an 72-Jährige zahlen

TROISDORF/BONN · Der Gang vor das Gericht hat sich für eine Troisdorferin gelohnt: Von der 1. Zivilkammer am Bonner Landgericht bekam die 72-Jährige am Mittwoch ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zugesprochen.

Genau diese Summe hatte die Seniorin von der Stadt gefordert, nachdem sie am 1. Mai 2011 bei einem Spaziergang in der Fußgängerzone an der Von-Loe-Straße, Ecke Kölner Straße, eine Stufe im Pflaster übersehen hatte und gestürzt war.

Die schmerzhaften Folgen des Sturzes über die Stolperkante: ein gebrochenes Nasenbein sowie Prellungen an der Hüfte, am Knie und an der linken Hand. Zudem war der Klägerin die Brille vom Kopf geflogen und zerbrochen. Die Zivilrichter kamen nun zu dem Schluss, dass die zugesprochenen 3000 Euro ein aufgrund der langwierigen und schmerzhaften Verletzungen angemessenes Schmerzensgeld seien.

Denn: Nach Meinung der Kammer ist die Stolperkante "in der Tat schwer zu erkennen", so der Vorsitzende Richter Heinz Sonnenberger. Damit habe die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Anders als bei einem nach oben führenden Bordstein, mit dem man als Bürger immer rechnen müsse, geht die Stufe in diesem Fall nach unten.

Diese ist in den Augen der Richter allerdings nicht ausreichend gekennzeichnet. Die Stadt hatte argumentiert, dass die Kante durch eine unterschiedliche Pflasterung deutlich abgegrenzt sei. Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht: "Die Stelle ist nicht ausreichend gesichert", so Sonnenberger. Hinzu kommt laut Urteil, dass die Sicht auf die farblich nicht abgesetzte Stolperkante durch einen Baum und einen Stromverteilerkasten verdeckt wird - neben der Ablenkung der Fußgänger durch das benachbarte Café mit Außenbewirtung.

Für Klaus Schlimgen, den Anwalt der 72-jährigen Klägerin, ist die etwa zehn Meter lange Stufe, deren Höhe bis auf rund 16 Zentimeter steigt, weiterhin ein großes Problem. Noch am Dienstag dieser Woche habe er dort einen weiteren Sturz beobachtet, so der Anwalt nach der Urteilsverkündung.

Aktenzeichen: LG Bonn 1 O 424/11

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort