Stadt Troisdorf appelliert an Wirte und Einzelhändler

Alkohol und Jugend - Bußgeld bis 50 000 Euro möglich

Troisdorf. (cla) Die tollen Tage enden für viele Jugendliche nicht selten mit einem Totalausfall - weil sie Alkohol getrunken haben, und das, obwohl sie es laut Jugendschutzgesetz gar nicht dürfen.

Die Stadt Troisdorf richtet daher zum passenden Zeitpunkt erneut einen dringenden Appell an die Betreiber von Gaststätten, Kiosken und Tankstellenshops: Kinder und Jugendlichen darf kein Alkohol verkauft werden.

Auch das rheinische Motto "Es hätt noch immer jot jejange" würde hier nicht gelten. In einem Schreiben an rund 200 Gaststätten, 27 Einzelhändler und 28 Kioske weist die Verwaltung auf die alarmierende Situation in Bezug auf den Alkoholkonsum bei Minderjährigen hin. Laut Gesetz können Verstöße in diesen Fällen mit Bußgeldern bis zu 50 000 Euro geahndet werden.

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