Stadt Siegburg zahlt Klägerin 330 Euro für beschädigten Grabstein

SIEGBURG/BONN · Mit einem Vergleich ist der Streit um eine während des Sturmtiefs "Xynthia" auf dem Siegburger Nordfriedhof auf einen Grabstein gestürzte Fichte zu Ende gegangen. Die Stadt hat sich bereit erklärt, der Besitzerin der Grabstelle knapp 330 Euro Schadensersatz zu zahlen.

Ursprünglich hatte die Klägerin 450 Euro aufgrund einer vermeintlichen Pflichtverletzung gefordert, um den Grabstein professionell wieder geraderichten zu lassen. Der Baum war im Februar 2010 während des Sturmtiefs "Xynthia" auf das Grab der Eltern der Klägerin gefallen und hatte den Grabstein beschädigt.

In den Augen der Klägerin war die etwa 50 Zentimeter vom Grabstein entfernt stehende Rotfichte allerdings nur umgestürzt, da die Friedhofsgärtner im Oktober 2008 die Hauptwurzel beim Ausheben des Nachbargrabes durchtrennt hatten.

Um die Frage der Standfestigkeit zu klären, hatte das Gericht eigens einen Baumsachverständigen hinzugezogen. Vor allem auf der Grundlage von Fotografien war der Diplom-Ingenieur für Landespflege zu dem Schluss gekommen, dass die Fichte nach den Arbeiten genauer hätte untersucht werden müssen. So habe es beispielsweise keine "Zugversuche" gegeben, obwohl der Baum an einem "erkennbar problematischen Standort" zwischen mehreren Gräbern gestanden habe.

Der Experte konnte zwar nicht ausschließen, dass der Sturm die Fichte auch ohne das Absägen der Wurzel zu Fall gebracht hätte. Die Arbeiten hätten den Umsturz aber auf jeden Fall "begünstigt".

Aktenzeichen: LG Bonn 1 O 446/10

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