Fällarbeiten am Brunnen Stadt Bad Honnef: Baum gefährdet Sicherheit am Spielplatz

BAD HONNEF · Für Aufsehen sorgten am Montag neuerliche Fällarbeiten, diesmal in der Innenstadt: Die Tage eines Ahorns auf einem Privatareal nahe des Vogelbrunnens sind gezählt. Wie die Stadt auf Anfrage mitteilte, lag eine Fällgenehmigung schon seit 2009 vor.

Der Ahorn falle gegenwärtig nicht unter die Baumschutzsatzung. Die Fällung des maroden Baums sei unumgänglich gewesen mit Blick auf die Sicherheit auf dem Spielplatz, hieß es. Der Ahorn habe sich in der Bebauung nicht mehr gesund entwickeln können sowie Zaun und Mauerwerk beschädigt.

Eigentlich sieht das Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September ein Fällverbot vor. Der Gesetzgeber macht Ausnahmen etwa für Haus- und Kleingartenanlagen, Rasensportanlagen, Grünanlagen und Friedhöfe und bei Gefährdungen, solange keine Vogelbrut etwa gestört wird.

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