Soft-Air-Pistole bringt Bonner in Lebensgefahr

Polizisten hielten Waffe für echt - 45-Jähriger muss Geldstrafe zahlen

Bonn. Ein 45-jähriger Bonner kann heilfroh sein, dass er am Donnerstag "nur" vor dem Strafrichter saß. Denn es fehlte nicht viel, dann hätte der Mann seine Verhandlung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte nicht mehr miterlebt. "Für Sie hätte das tödlich ausgehen können", rügte Strafrichter Frank Liegat das Herumspielen des Angeklagten mit einer täuschend echt aussehenden Soft-Air-Pistole.

Der Angeklagte hatte am 19. April 2005 mit seinem Sohn am Rheinufer gesessen und dabei so offensichtlich mit der Spielzeugwaffe hantiert, dass besorgte Zeugen die Polizei benachrichtigten. Gleich zwei Streifenwagenbesatzungen aus Bonn und Bad Godesberg fuhren zum Tatort in Höhe Rheinkilometer 649.

Ein Beamter schilderte am Donnerstag, wie die Polizisten den Angeklagten stellten und ihn aufforderten, die Waffe niederzulegen. Aus einer Entfernung von knapp 25 Metern mussten die Polizisten die Pistole für echt halten, zumal sie große Ähnlichkeit mit ihrer Dienstwaffe vom Typ Walther P 99 hatte.

Der Beamte schilderte, wie der Angeklagte die Waffe auf ihn und seine Kollegen richtete: "Ich habe direkt in den Lauf gesehen." Die Polizisten zogen selbst ihre Waffen. Doch erst nach mehrmaliger Aufforderung legte der Mann die Pistole nieder. Gerade rechtzeitig, denn der Beamte sagte, er hätte - im Angesicht der vermeintlich scharfen Waffe - im nächsten Moment abgedrückt.

Warum der 45-Jährige an diesem Tag verzögert reagierte, wurde bei der Aussage eines Sachverständigen deutlich. Zur Tatzeit hatte der Bonner mindestens 3,1 Promille intus. "Sie haben ein dickes Alkoholproblem", sagte der Richter und verwies auf eine Vorstrafe wegen Trunkenheit am Steuer.

Liegat sagte, der Angeklagte könne sich gerne zu Hause im Keller betrinken und dann mit so einer Pistole herumspielen, aber keinesfalls in der Öffentlichkeit. Die Gefahr, dass so eine Waffe für echt gehalten werden könne, sei einfach zu groß. In der Öffentlichkeit ist nach Angaben der Staatsanwältin das Führen auch solcher Waffen verboten.

Die Pistole des Mannes wurde eingezogen. Weil er die Polizisten mit der Waffe bedroht und bei seiner Festnahme Widerstand geleistet hatte, verurteilte ihn der Richter schließlich zu einer Geldstrafe von 500 Euro.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort