Siegburg muss die Gerichtskosten tragen

Im Gerichtsstreit um die zum Teil polemischen Äußerungen von Siegburgs Bürgermeister Franz Huhn gegenüber der Bürgerinitiative Siegburg 2010 hat das Verwaltungsgericht Köln die Kosten für die von der Initiative angestrengten Eilverfahren der Stadt Siegburg auferlegt.

Siegburg. (mic) Im Gerichtsstreit um die zum Teil polemischen Äußerungen von Siegburgs Bürgermeister Franz Huhn gegenüber der Bürgerinitiative Siegburg 2010 hat das Verwaltungsgericht Köln die Kosten für die von der Initiative angestrengten Eilverfahren der Stadt Siegburg auferlegt. In einem Beschluss setzte das Gericht die Höhe der Kosten auf 10 000 Euro fest und erklärte das Verfahren als erledigt.

Die Initiative setzt sich für den Erhalt des Rathauses ein, um den geplanten Bau einer ECE-Einkaufsgalerie im Siegburger Zentrum und auf dem Areal des Rathauses zu verhindern. In einem Bürgerentscheid am 19. September sollen die Siegburger darüber abstimmen ( der GA berichtete).

In einem ersten Eilverfahren hatte das Gericht eine eigene Erklärung Huhns im Abstimmungsheft zum Bürgerentscheid zu veröffentlichen, als rechtswidrig angesehen und untersagt. Daraufhin hatte Huhn aber einen Zehn-Punkte-Katalog für den Bau der Einkaufsgalerie auf die städtische Internetseite "Siegburg aktuell" gestellt und die Initiative als "Blockade-Initiative" und deren Mitglieder als "Rathaus-Retter" bezeichnet.

Dagegen strengte die Initiative ein zweites Eilverfahren an, mit dem Ergebnis, dass die Stadt und ihr Bürgermeister zurückruderten. Huhn erklärte daraufhin, er werde sich in dieser Weise nicht mehr äußern, werde die Zehn-Punkte-Erklärung nicht mehr veröffentlichen und auch keine Stellwände mehr dazu im Rathaus aufstellen lassen.

Pech nur, dass die Erklärung noch im Internet zu lesen war, obwohl die Stadt gegenüber dem Gericht geäußert hatte, die Erklärung vor dem Eingang des Antrages aus dem Internet getilgt zu haben.

Laut Gericht habe der Bürgermeister seine Verpflichtung zur besonderen Sachlichkeit und Zurückhaltung in gravierender Weise verletzt. Überdies hätte die Initiative bei einem Fortgang des Verfahrens obsiegt, "da sich polemische Äußerungen in amtlicher Eigenschaft nicht mit der Aufgabe des Bürgermeisters vertragen". Deshalb habe die Stadt die Kosten zu tragen.

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