Wegen Zwangsprostitution angeklagt Prozess gegen 28-Jährigen und seine ehemalige Partnerin gestartet

Bonn/Troisdorf · Prozessauftakt am Bonner Landgericht: Ein 28-Jähriger und seine ehemalige Verlobte sind wegen Zwangsprostitution angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, ein zu Tatbeginn 15-jähriges Mädchen zur Prostitution gezwungen zu haben.

 Dem Angeklagten werden sexuelle Ausbeutung und Zuhälterei vorgeworfen.

Dem Angeklagten werden sexuelle Ausbeutung und Zuhälterei vorgeworfen.

Foto: Peter Kölschbach

Vor dem Bonner Landgericht hat am Dienstag der Prozess gegen einen Mann aus der regionalen Rockerszene begonnen. Dem 28-Jährigen wird von der Staatsanwaltschaft Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung sowie Zuhälterei vorgeworfen.

Zusammen mit einer mitangeklagten 31-Jährigen soll der Mann zwischen 2013 und 2019 ein zu Tatbeginn 15-jähriges Mädchen zur Prostitution gezwungen haben.

Bereits vor der Anhörung der Zeugen ließen der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen und der Staatsanwalt im Gespräch mit der Verteidigung durchblicken, dass die mittlerweile 22-jährige Troisdorferin sich möglicherweise gar nicht als Opfer sehen könnte. Näheres zum Tatgeschehen und dessen Hintergrund gaben aber weder die 22-Jährige noch ihre 61-jährige Mutter preis. Selbst die Frage nach ihrem Beruf wollte die Tochter nicht beantworten.

Im Zeugenstand gaben die beiden zwar Auskunft auf Fragen zu ihrem persönlichen Werdegang. Zum Thema Prostitution, zu ihren Einkünften sowie zu ihrem Verhältnis zu dem Angeklagten machten sie aber keinerlei Angaben. Der Grund: Weil gegen beide wegen Geldwäsche ermittelt wird, könnten sie sich mit ihren Antworten selbst belasten.

Der Angeklagte und ein 36 Jahre alter Bekannter sollen laut Anklage Mitte des Jahres 2013 zwei Minderjährige kennengelernt haben. Nach einem Abendessen zu viert soll es dann zu einer Beziehung des damals 21-Jährigen mit der 15-Jährigen gekommen sein. Allerdings soll der Mann seine neue Eroberung nach kurzer Zeit mit der Loverboy-Masche zur Prostitution überredet haben. Dass er zu der Zeit mit einer anderen Frau verlobt war, die nun mit auf der Anklagebank sitzt, schreckte das junge Mädchen offenbar nicht ab: Aus einer Kombination von emotionaler Verbundenheit und Druck – so die Staatsanwaltschaft – soll die junge Frau dem Arrangement zugestimmt haben.

Bis zu dessen Auflösung sollen der Angeklagte und sein Bekannter Präsident und Vize des Bonner Chapters der rockerähnlichen Gruppierung „United Tribuns“ gewesen sein. Im spektakulären „Sugar-Daddy-Prozess“ waren die beiden Männer vom Verdacht der räuberischen Erpressung freigesprochen worden. Der Ältere wurde aber im April wegen Zwangsprostitution zu knapp vier Jahren Haft verurteilt. Ausschlaggebend für die Strafbarkeit ist nicht die Volljährigkeit des Opfers, sondern die Altersgrenze von 21 Jahren: Wer eine jüngere Person zur Prostitution überredet, macht sich automatisch der Zwangsprostitution schuldig.

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