Familie klagt SEK-Einsatz in falscher Wohnung in Troisdorf

Troisdorf · Auf der Suche nach einem internationalen Drogendealer stürmten Spezial-Einsatzkräfte irrtümlich vor vier Jahren eine Troisdorfer Wohnung. Die Familie erlitt einen Schock und klagt vor dem Bonner Landgericht auf 17.000 Euro Schadensersatz.

Es war ein Alptraum: Am Nachmittag des 15. März 2015 zersplitterte krachend die Wohnungstür, schwarzgekleidete, vermummte SEK-Männer stürmten die Dreizimmerwohnung in Troisdorf und richteten die Maschinenpistolen auf die Familie, die sich mit zwei Kleinkindern im Wohnzimmer aufhielt. Schnell war den Spezial-Einsatzkräften klar, dass sie – auf der Suche nach einem internationalen Drogendealer und seiner Lebensgefährtin – in einer falschen Wohnung gelandet waren. Aber zu spät für eine Korrektur. Durch den fatalen Irrtum erlitt die 59-jährige Bewohnerin eine Herzattacke, sie kollabierte, musste mit Notarzt in die Klinik gefahren werden. Aber der Schock saß auch bei ihrem mittlerweile verstorbenen Ehemann und ihrer 30-jährigen Tochter tief.

Selbst vier Jahre später ist das Trauma nicht geheilt. Wegen des „ungerechtfertigten SEK-Einsatzes“ des Bayerischen Landeskriminalamts haben Mutter und Tochter jetzt den Freistaat Bayern auf insgesamt 17 000 Euro Schadensersatz verklagt. Vor dem Bonner Landgericht fordern sie 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie 7.000 Euro Schadensersatz, darunter 4500 Euro für zwei durch den Einsatz ramponierte Wohnungstüren. Der Einsatz sei ohne Vorwarnung für die Familie gekommen, die sich bis zu diesem Tag auch nicht vorstellen konnte, dass sie ihre Parterrewohnung an einen gesuchten Drogendealer vermietet hatte.

Psychologische Hilfe

„Wir wurden wie Verbrecher behandelt“, heißt es in der Klage der heute 64-Jährigen. Nach dem traumatischen Erlebnis hätten alle Familienmitglieder therapeutisch behandelt werden müssen, selbst ihr Ehemann habe bis zu seinem Tod 2017 psychologische Hilfe gebraucht. Die Tochter, könne nicht mehr in den Keller gehen, leide unter Panikattacken, und ihre Enkel – damals fünf und ein Jahr alt – hätten aus Angst vor einem neuen Überfall ihre Großeltern nie mehr in ihrer Wohnung besucht.

Gefahr in Verzug

Der verklagte Freistaat hält den Einsatz dennoch für gerechtfertigt und wehrt sich gegen den Vorwurf der Kläger, dass die Polizisten die Amtspflicht verletzt hätten. Das Vorgehen der Beamten sei verhältnismäßig gewesen, da es sich bei dem Haftbefehls-Auftrag um schwerwiegende Rauschgiftkriminalität gehandelt habe. Da Gefahr im Verzug gewesen sei, auch die Vernichtung von Beweismitteln, also Drogen, drohte, habe man schnell handeln müssen. Wegen der Eile und Gefährlichkeit des Auftrags, gab es keine Zeit die Wohnsituation zu recherchieren.

Auch gegen den Vorwurf, man hätte zuvor auf das Klingelschild schauen können, wehrt sich der Freistaat: Aus kriminologischer Erfahrung würden unter gesuchten Dealern häufig falsche Namen verwandt, um tatsächliche Wohnverhältnisse zu verschleiern. Der 52-jährige Drogendealer, der noch am Tag auf einem Supermarktparkplatz in Troisdorf festgenommen wurde, wurde später zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

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