Troisdorfer zu drei Jahren Haft verurteilt Mann muss nach Schüssen auf Haus in Psychiatrie

Troisdorf/Bonn · Es waren seine krankhaften Wahnvorstellungen, die einen 53 Jahre alten Optikermeister aus Troisdorf dazu veranlasst hatten, auf sein ehemaliges Haus im Niedersachsenweg zu schießen.

Zu diesem Schluss kamen am Freitag die Richter der Schwurgerichtskammer am Bonner Landgericht. Sie verurteilten den Angeklagten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe.

Zudem wurde die Unterbringung des Mannes, der sich laut Urteil auch mal als Sohn Gottes bezeichnet hat, in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Insgesamt 75 Schüsse aus einer Pistole und zwei Revolvern hatte der 53-Jährige am Mittag des 2. September 2012 auf das Haus abgefeuert - unter anderem hatte er mit Hilfe einer Schablone ein Kreuz auf die Eingangstür geschossen.

Im Prozess hatte der mit seinen Optikerfilialen pleite gegangene Angeklagte beteuert, er habe aus Rache vor allem auf die Fassade des Mehrfamilienhauses geschossen, um einen möglichst großen Schaden anzurichten. Seine Begründung: Er fühlte sich von seiner ehemaligen Freundin und deren Tochter hintergangen. Sie hätten von Anfang an geplant, ihn aus dem Haus zu bekommen.

Dies war in den Augen der Richter eine krankheitsbedingte Fehldeutung: In Wahrheit habe er eine Lösung gesucht, um das Haus vor der Zwangsversteigerung zu retten - und auch gefunden: Die Partnerin hatte das Haus erworben, er sollte ein dauerhaftes Wohnrecht bekommen. Nach einer Auseinandersetzung, bei der er seine Freundin geschlagen hatte, war er jedoch aus dem Haus geflogen.

"Schuld sind immer die anderen", so der Kammervorsitzende Josef Janßen. Der Angeklagte könne sich aus seinen "Zwängen und Fehldeutungen nicht mehr lösen". Auch habe der Schütze nicht, wie von ihm vorgetragen, vor allem auf die Fassade geschossen: "Er hat gezielt auf die Fenster des Hauses geschossen, um Panik zu verbreiten", so der Richter.

Janßen: "Es war vielleicht reiner Zufall, dass niemand getroffen wurde." Eine Kugel hatte die 33 Jahre alte Tochter der ehemaligen Freundin knapp verfehlt. Von einem - angeklagten - versuchten Mord ging das Gericht jedoch nicht aus.

Die Hauptfrage des Prozess war für die Richter: "Was ist eigentlich mit jemandem los, der sich mittags in ein Wohnviertel stellt und in aller Ruhe auf ein Haus schießt?" Das Fazit: "Da stimmt was nicht", so Janßen. Doch dies wolle der Angeklagte nicht wahr haben. Stattdessen habe sich im Prozess gezeigt, dass er nichts bereut sondern sein Verhalten völlig in Ordnung findet.

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