Troisdorfer vor Gericht Feinkosthändler verkaufte Drogen an der Ladentheke

TROISDORF/BONN · Nicht nur Delikatessen, sondern jede Menge Drogen und gestohlene Waren gingen in einem Troisdorfer Feinkostladen über die Theke. Vom Bonner Landgericht bekam der Betreiber jetzt die Quittung.

Wegen bewaffneten Drogenhandels wurde der 46-Jährige zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. In seinem Geschäft hatten die Ermittler im Oktober 2014 insgesamt 400 Gramm Kokain, ein Kilogramm Amphetamin, 370 Gramm Ecstasy und anderthalb Kilogramm Cannabisprodukte gefunden.

Obwohl der bislang vor allem wegen Hehlerei aufgefallene Angeklagte bereits am zweiten Verhandlungstag ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, zog sich der Prozess über sieben Monate hin. Verteidiger Martin Gros wollte unbedingt erreichen, dass sein Mandant nur wegen "normalen" Drogenhandels verurteilt wird, da seiner Meinung nach kein Bezug der gefundenen Waffen zum Verkauf der Drogen bestanden hat. In diesem Fall hätte der Angeklagte mit einer deutlich milderen Strafe rechnen können.

Zu Beginn des Prozesses hatte der 46-Jährige jedoch auf Nachfrage selber bestätigt, dass mehrere Nunchakus (Würgehölzer) sowie ein Elektroschocker tatsächlich im Bereich der Kasse lagen, da er sie nach eigenen Angaben verkaufen wollte. Da es für den Straftatbestand des Drogenhandels mit Waffen ausreicht, dass eine Waffe beim Verkaufen griff- und einsatzbereit in der Nähe des Rauschgifts liegt, belastete sich der Troisdorfer mit seiner Aussage selber.

Ungeachtet dieser Angaben seines Mandanten stellte der Verteidiger monatelang einen Beweisantrag nach dem anderen, um zu beweisen, dass der 46-Jährige doch nichts von den Waffen an der Kasse wusste. Mehrere Zeugen wurden benannt, die aussagen sollten, dass sie die Gegenstände in dem Laden vor dem Angeklagten versteckt hätten.

Doch die Behauptungen lösten sich in Luft auf: Eine Zeugin war zur fraglichen Zeit gar nicht in Deutschland. Ein weiterer Zeuge sagte sogar aus, dass er dem 46-Jährigen die Waffen einige Tage vor der Durchsuchung in die Hand gedrückt habe. Vollkommenes Unverständnis herrschte auf der Richterbank darüber, dass der Angeklagte aufgrund der furchtbaren hygienischen Zustände überhaupt ein Gewerbe betreiben durfte: Nach der Durchsuchung musste das technische Hilfswerk anrücken und beim Abtransport von Hehlerware helfen. Es wurde allein gestohlene Kleidung im Wert von 90.000 Euro sichergestellt.

Nicht gefunden wurden hingegen die Zigaretten, die bei dem 46-Jährigen vermutet wurden: Anlass der Durchsuchung waren Ermittlungen des Zolls, der davon ausging, dass der Händler in den Zigarettenschmuggel verwickelt ist.

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