Anklage der Bonner Staatsanwaltschaft 64-jähriger Troisdorfer wegen Mordes angeklagt

Bonn/Troisdorf · Ein 64-jähriger Troisdorfer hat die Tochter seiner früheren Lebensgefährtin heimtückisch ermordet. Davon geht die Bonner Staatsanwaltschaft aus und hat nun Anklage wegen Mordes erhoben.

 Symbolfoto.

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Foto: dpa

Nach dem Ende der Liebe ging es ums Geld: 100 000 Euro soll ein 64-jähriger Troisdorfer von seiner ehemaligen Lebensgefährtin gefordert haben, weil diese das zuvor gemeinsam bewohnte Haus für sich alleine behalten wollte. Da er seine Forderung aber offenbar nicht durchsetzen konnte, soll er seine Stieftochter heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet haben, um die Mutter zu bestrafen. Davon geht die Bonner Staatsanwaltschaft aus und hat nun Anklage wegen Mordes gegen den im sibirischen Omsk geborenen Russlanddeutschen, der seit Mitte der 1990er Jahre in Deutschland lebt, erhoben.

Die Tat soll sich am 29. Juni ereignet haben: Gegen 13 Uhr soll der Mann zu dem Wohnhaus gekommen sein. Seine ehemalige Lebensgefährtin war zu dieser Zeit offenbar gemeinsam mit ihrer 43-jährigen Tochter in den Gewächshäusern im Garten hinter dem Haus mit dem Bewässern von Gemüsepflanzen beschäftigt.

Tödliche Messerstiche in Rücken, Brust und Hals

Nachdem er sich der Tochter unbemerkt von hinten genähert hatte, soll er sie mit einem Messer unvermittelt zunächst zweimal in den Rücken, dann einmal in den Hals und schließlich dreimal in die Brust gestochen haben, heißt es in der Anklage. Die Frau stirbt noch am Tatort. Offenbar führten bereits die ersten drei Stiche mit der 22 Zentimeter langen Klinge zum Tod. "Jetzt hast du dein Haus", soll er der herbeigestürmten Mutter, die Teile der Tat mit ansehen musste, sofort nach dem Angriff beschieden haben. Im Anschluss ging der Mann zur Polizei, um sich zu stellen. 14 Jahre sollen der mutmaßliche Täter und die 68-jährige Mutter des Opfers ein Paar gewesen sein, bevor sie sich in diesem Frühjahr von ihm getrennt hatte. Zehn Jahre sollen die beiden gemeinsam in dem Haus gewohnt haben, das wohl im Grundbuch auf Mutter und Tochter eingetragen ist. Offenbar hatte der Mann bereits zuvor gedroht, er werde das Haus abfackeln, wenn er kein Geld bekomme. Auch soll er der Mutter gedroht haben, sie umzubringen, was er bestreitet. In den Wochen vor der Tat habe es allerdings keine derartigen Drohungen mehr gegeben, heißt es in der Anklage.

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