Hundebesitzerin aus Alfter verurteilt 47-Jährige entführte Hündin aus Tierheim

Troisdorf/Region · Landgericht Bonn verurteilt Hundebesitzerin aus Alfter in der Berufung zu einer Geldstrafe.

ARCHIV - ILLUSTRATION - Die Statue Justizia ist am 25.01.2011 im Amtsgericht in Hannover zu sehen. Vor Gericht sollen Zeugen punktgenau auf kompliziert formulierte Fragen antworten. Damit sind viele Menschen überfordert. Foto: Peter Steffen dpa/lni (zu dpa-Gespräch "Mediziner kritisiert Juristendeutsch" vom 26.02.2012) +++(c) dpa - Bildfunk+++

ARCHIV - ILLUSTRATION - Die Statue Justizia ist am 25.01.2011 im Amtsgericht in Hannover zu sehen. Vor Gericht sollen Zeugen punktgenau auf kompliziert formulierte Fragen antworten. Damit sind viele Menschen überfordert. Foto: Peter Steffen dpa/lni (zu dpa-Gespräch "Mediziner kritisiert Juristendeutsch" vom 26.02.2012) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Foto: picture alliance / dpa

Da der Verdacht einer tierschutzwidrigen Haltung von Hunden bestand, musste eine 47-Jährige aus Alfter mehrere ihrer vormals mehr als 20 Vierbeiner abgeben. Als bei einer weiteren Kontrolle getroffene Anordnungen nicht umgesetzt waren, wurden auch noch die letzten sechs verbliebenen Hunde beschlagnahmt und zum Teil im Troisdorfer Tierheim in Obhut genommen.

Gegen die Entscheidung aus dem Oktober 2013 zog die Hundehalterin zwar vor Gericht – doch das Verfahren zog sich hin, ging durch die Instanzen und ist immer noch nicht beendet. In der Folge kam es zudem zu einem Strafverfahren: Offenbar wollte die momentan arbeitslose Frau den Verlust ihrer 2009 geborenen Schnauzer-Mischlingshündin „Rena“ nicht hinnehmen. Am Freitag ging es in der Berufungsverhandlung vor dem Bonner Landgericht erneut um die Frage, ob die 47-Jährige ihre Hündin am 28. Oktober 2014 aus dem Tierheim entführt hat. Wie schon vor dem Siegburger Amtsgericht bestritt die Angeklagte dies vehement.

In der ersten Instanz wurde die Frau wegen Verwahrungsbruchs zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro – 60 Tagessätze zu zehn Euro – verurteilt. Dies wollte die Marketingfachfrau jedoch nicht einsehen: „Ich zahle nicht für etwas, das ich nicht getan habe“, so die Angeklagte gestern. Nach eigenen Angaben hat die 47-Jährige keine Ahnung, wo die bis heute offiziell verschwundene Mischlingshündin ist. „Ich wüsste selber gerne, wo der Hund geblieben ist.“

Dies nahmen ihr jedoch weder Oberstaatsanwalt Patrick Wilhelm noch Berufungsrichterin Anja Johansson und ihre Schöffen ab. Der Grund: Eine Zeugin hatte am Tattag eine Frau mit „Rena“ in dem Tierheim gesehen. Die ebenfalls 47 Jahre alte Frau war Hundepatin und wollte an jenem Nachmittag mit dem Mischling spazieren gehen.

Als der Zwinger leer war, rief sie einen Tierpfleger. Dieser berichtete ihr, dass er eine Frau zusammen mit „Rena“ gesehen habe. Aufgeregt lief die Zeugin durch das Tierheim, bis sie die ihr unbekannte Frau mitsamt Hund fand und fragte, was diese vorhabe. Laut der Hundepatin behauptete die Frau, sie wolle mit der Hündin spazieren gehen. Um Hilfe zu rufen, drehte sich die Zeugin um. Diesen kurzen Moment nutzte die Unbekannte jedoch, um die Flucht zu ergreifen. Seitdem fehlt von „Rena“ jede Spur. Die Zeugin berichtete sofort einer Tierpflegerin von dem Vorfall. Als sie die Frau beschrieb, äußerte die Tierpflegerin den Verdacht, dass es die Hundebesitzerin gewesen sein könnte. Daraufhin durchforstete die Zeugin das Internet und fand bei einem sozialen Netzwerk ein älteres Foto der Halterin zusammen mit „Rena“. Laut der Zeugin war die Frau auf dem Foto die Person, die sie im Tierheim gesehen hat.

Der Oberstaatsanwalt dazu: „Ich glaube nicht an Zufall, jedenfalls nicht in diesem Ausmaß: Sie waren es.“ Er warf der in der Verhandlung immer wieder aufbrausenden Angeklagten vor, dass sie das Recht in die eigene Hand genommen habe. „Das hätten Sie nicht machen dürfen“, so Wilhelm. Dieser Ansicht schloss sich das Gericht an und verwarf die Berufung als unbegründet.

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