Sieben Jahre Haft nach Totschlag 46-Jähriger erstach Stiefvater seiner Exfrau

BONN/TROISDORF · Wegen Totschlags ist ein 46 Jahre alter Mann am Freitag am Landgericht Bonn zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Seine Exfrau bekam wegen Beihilfe zwei Jahre auf Bewährung.

Beide waren bereits vor zwei Jahren wegen der gleichen Tat verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte das damalige Urteil von neun Jahren Haft für den Angeklagten und viereinhalb Jahren für die 43-Jährige jedoch aufgehoben, da die Bundesrichter aufgrund von ausgewerteten Handydaten an der Schuld des Verurteilten zweifelten. Dieser gestand am 16. Tag des Wiederaufnahmeverfahrens, den Stiefvater seiner Exfrau mit einem Messer erstochen zu haben.

Am 7. Februar 2011 war der Angeklagte nachts zum Haus des Troisdorfer Opfers gefahren, um ihn nach eigener Aussage zur Rede zu stellen. Ein andauernder Streit, unter anderem wegen des Scheidungsverfahrens zwischen dem 72-jährigen Opfer und der Mutter der Angeklagten, lag dem Besuch zugrunde.

Da der Angeklagte zu dieser Aussprache ein Messer mitnahm, vermutete das Gericht eine Tötungsabsicht. Nachdem der 72-Jährige dem Angeklagten geöffnet hatte und ebenfalls mit einem Messer bewaffnet gewesen sei, hätte der 46-Jährige zugestochen.

Daraufhin habe er seine damalige Ehefrau angerufen, damit sie nach Worms fahre und dort mit seiner Girokarte Geld abhebe. So verschaffte die Angeklagte ihm ein Alibi. Auch hier glaubte das Gericht der Aussage der Angeklagten nicht, dass sie durch das Telefonat von dem Vorfall erfahren habe.

Das Telefonat dauerte nur 18 Sekunden, und das hätte nicht gereicht, die vielfältigen Informationen ohne Nachfragen zu übermitteln. Eine bedeutende Beihilfe vor der Tat konnte der Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Aufgrund der bereits verbüßten Strafe wurde ihre Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt.

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