Buschhoven Sportplatz wird zum Bauplatz

SWISTTAL · Einen weiteren Schritt in Richtung Realisierung der Bebauung des alten Aschesportplatzes am Buschhovener Wiedring hat der Planungs- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstagabend getan: die vorgezogene Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange wurde mehrheitlich beschlossen, bei einer Enthaltung und einer Nein-Stimme.

 Reges Interesse fanden die Ausführungen von Planer Wilfried Claesgens von der Ingenieurgesellschaft Gotthardt und Knipper zum aktuellen Planungsstand für das Sportplatzgelände in Buschhoven.

Reges Interesse fanden die Ausführungen von Planer Wilfried Claesgens von der Ingenieurgesellschaft Gotthardt und Knipper zum aktuellen Planungsstand für das Sportplatzgelände in Buschhoven.

Foto: Roland Kohls

Zusätzlich gaben Fraktionen dem Bürgermeister eine Reihe von Aufträgen: Mit dem Investor soll ein Erschließungsvertrag abgestimmt und vor Unterzeichnung dem Hauptausschuss vorgelegt werden (bei zwei Nein-Stimmen). Das Lärmschutzgutachten, das wegen Tennisanlage und Schützengelände nötig ist, soll erweitert und die Schützen mit einbezogen werden.

Damit die Müllentsorgung für künftige Bewohner geregelt wird, soll die RSAG in die weiteren Planungen einbezogen werden. Um für ausreichend Parkplätze zu sorgen, soll geprüft werden, ob auf dem gemeindeeigenen Parkplatz an Stelle des bestehenden oberirdischen Altglascontainers ein Unterflur-Container eingerichtet werden kann.

Bei der Planung der Stichstraße zum geplanten Seniorenheim soll berücksichtigt werden, dass ein Bürgersteig gebaut und Lkw-/Pkw-Begegnungsverkehr möglich ist.

Wie berichtet, ist der Verkauf des ehemaligen Ascheplatzes Wiedring zwecks Wohnbebauung ein wichtiger Baustein für die Finanzierung der neuen Außensportanlagen nach dem Sportstättenkonzept.

Auf dem rund 2,9 Hektar großen Gelände von Ascheplatz und Grünfläche sollen 28 Baugrundstücke für Einzel- oder Doppelhausbebauung in zweigeschossiger offener Bauweise, eine Senioren-Wohn- und -Pflegeeinrichtung und eine Einrichtung für Betreutes Wohnen entstehen. Alternative zum Betreuten Wohnen wäre ein Mehrfamilienhaus oder Mehrgenerationen-Wohnhaus.

In jedem Fall muss nach Darstellung des Fachplaners eine Schallschutzwand zu den Tennisanlagen zehn bis zwölf Meter hoch sein. "Das macht keinen Sinn", sagte er und schlug stattdessen vor, am Gebäude selbst Maßnahmen vorzusehen, wie nicht zu öffnende Fenster nach der betreffenden Seite.

Für die Wohnbebauung wirken die Gebäude für Pflegeeinrichtungen beziehungsweise Mehrfamilienhaus selbst als Schallschutz. Sollten indes diese Gebäude wegfallen, müssten andere bauliche Lärmschutzmaßnahmen gebaut werden, so der Planer auf Nachfrage von Monika Goldammer (FDP).

Joachim Güttes sagte für die BfS, dass seine Fraktion nach wie vor "gerne eine Kita sehen würde statt eines Pflegeheims". Die Vertreter des Investors erklärten allerdings, sie hätten in vielen Gesprächen festgestellt, dass der Bedarf für eine Pflegeeinrichtung in Buschhoven sehr groß sei. "Und eine Kindertagesstätte und Pflegeeinrichtung zusammen wird nicht gehen", erklärten sie.

Für notwendige bauliche Lärmschutzmaßnahmen im Bereich des Schützengeländes sicherten die Investoren aufgrund von Bedenken von Joachim Euler (SPD) und Jürgen Pump (CDU) ausdrücklich zu: "Im laufenden Verfahren werden wir die Kosten übernehmen." Kritisch betrachtet wurde noch einmal die Unterschreitung des empfohlenen Sicherheitsabstands von 30 Metern zwischen Wohnbebauung und Wald, auch von Sven Kraatz (Bündnigs90/Die Grünen).

Laut der Beigeordneten Petra Kalkbrenner und Fachbereichsleiter Jürgen Funke soll mit dem Landesbetrieb für dessen Bereich vertraglich eine einmalige Nutzungsentschädigung vereinbart werden für die Bewirtschaftung als Niederwald. Mit den Privatwaldbesitzern soll die Verwaltung für deren Bereich noch einmal Kontakt aufnehmen.

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