Amtsgericht Siegburg Zeugen bestätigen das Alibi

SIEGBURG · Als Freispruch erster Klasse bezeichnete Richter Ulrich Wilbrand das Urteil für einen 28-Jährigen, der wegen gemeinschaftlichen Raubes am Amtsgericht Siegburg angeklagt war.

Er war beschuldigt worden, am 25. August 2013 gegen fünf Uhr morgens vor einer Siegburger Kneipe einem Passanten die Jacke entrissen und somit vor allem ein Mobiltelefon erbeutet zu haben.

Der Bonner hatte jedoch für die Tatzeit ein Alibi. Mehrere Zeugen konnten bestätigen, dass er bis morgens auf einer Geburtstagsfeier war. Am folgenden Tag habe er das Mobiltelefon auf einem Flohmarkt gekauft, sagte er vor Gericht. Die Polizei stellte das Gerät Monate später bei ihm sicher.

"Dass Sie überhaupt angeklagt wurden, haben Sie sich selber zuzuschreiben", erklärte Richter Wilbrand. Denn erst die Aussage des 28-Jährigen, er hätte das Handy im kaputten Zustand gefunden, hatte ihn verdächtig gemacht. Analysen bewiesen, dass er das Gerät genutzt hatte. Es sei eine Spontanäußerung gewesen, die er später widerrief, sagte sein Verteidiger. Der noch nicht vorbestrafte Bonner hatte sich Sorgen um eine Bewerbung beim Zoll gemacht, für die er straffrei bleiben musste. Die verschiedenen Zeugenaussagen vor Gericht bestätigten einwandfrei sein Alibi. Auch die Staatsanwaltschaft plädierte auf Freispruch. sic

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