Kastrationspflicht im Rhein-Sieg-Kreis Viele Katzenhalter wollen ihre Tiere nicht kastrieren lassen

Rhein-Sieg-Kreis · Viele der rund 10.000 freilebenden Katzen im Rhein-Sieg-Kreis streunen, sind verwahrlost, krank oder verletzt. Damit sie sich nicht weiter vermehren, gibt es eine Kastrationspflicht. Doch die wird häufig ignoriert.

Sie sind räudig und mager, gar nicht so niedlich wie ihre Artgenossen auf Youtube, kein Mensch lacht über sie. Und niemand vermisst sie: Rund 10.000 verwilderte Katzen sind im Rhein-Sieg-Kreis unterwegs. Sie streunen durch Straßen, Gärten und Wälder. Viele sind krank und ausgehungert. Trotzdem vermehren sie sich rasant. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, besteht seit Juli 2017 eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen im Rhein-Sieg-Kreis. Denn unkastrierte Hauskatzen mit Freigang nehmen unweigerlich Kontakt mit verwilderten Katzen auf und paaren sich mit ihnen.

Ein knappes Jahr nach Inkrafttreten der Katzenschutzverordnung hat sich die Lage der Straßenkatzen laut Tierschützern und Veterinären noch nicht merkbar entspannt. Dem Veterinäramt des Kreises liegen noch keine validen Zahlen darüber vor, ob die Anzahl der „Streuner“ zurückgegangen ist. Das Projekt sei auch eher mittel- bis langfristig angelegt, teilt Kreissprecherin Rita Lorenz auf Anfrage des GA mit.

Beim Tierschutz Siebengebirge wurden in diesem Frühjahr zwar weniger Katzenbabys oder trächtige Katzen abgegeben als sonst zu dieser Zeit, aber ob der Rückgang der Zahlen auf die Kastrationspflicht zurückzuführen ist, wagt Ulrike Peters, Katzenbeauftragte des Vereins, noch nicht sicher zu sagen. „Wir hoffen aber, dass es damit zu tun hat“, so Peters.

Aber: „Viele Katzenhalter setzen sich über die Verordnung einfach hinweg“, berichtet Tierärztin Frauke Gebauer aus Alfter-Witterschlick. In ihrer Praxis wird jeder Katzenhalter ausführlich über die Kastrations- und Registrierungspflicht informiert. Trotzdem zeigen sich viele uneinsichtig. „Es kommen sogar Aussagen wie 'Dann sterben Katzen doch aus'“, wundert und ärgert sich Gebauer.

Geldbußen bis zu 1000 Euro

Diese Ignoranz kann teuer werden: Wer den in der Katzenschutzverordnung festgeschriebenen Pflichten nicht nachkommt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro. Bisher wurden laut Veterinäramt indes noch keine Strafen gegen Halter verhängt. Werden dem Amt unkastrierte Katzen gemeldet, schreiben die Mitarbeiter die Halter an – vorausgesetzt, diese können ermittelt werden -, und fordern sie auf, den medizinischen Eingriff durchführen zu lassen und dieses auch zu belegen. Laut Lorenz führe das in aller Regel zum Erfolg.

Katzenschutzvereine und -initiativen begrüßen das Vorgehen. Schließlich sind sie es, die tagtäglich mit den Folgen der unkontrollierten Population verwilderter Katzen konfrontiert werden: Die ehrenamtlichen Tierschützer kümmern sich um streunende Katzen, fangen und päppeln sie auf – dazu gehören auch medizinische Behandlungen und Kastrationen. Dabei sehen sie auch viel Leid: 80 Prozent der Streuner sind krank, haben Infektionen wie Katzenschnupfen oder Katzenseuche. Unbehandelte Verletzungen führen oft zu schweren Entzündungen. Viele der Katzen verenden qualvoll. Wenn nicht durch Krankheiten und Verletzungen, dann einfach an Unterernährung.

Daher war im vergangenen Jahr die Freude bei den Katzenschützern groß, als der Kreistag die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen beschloss. Enttäuscht zeigt sich Anita Kirchner, Sprecherin der Katzenschutzvereine im Rhein-Sieg-Kreis, indes von der Informationspolitik des Kreises. „Auf den Webseiten des Kreises sucht man vergebens nach Auskünften zur Verordnung“, bemängelt sie. Das ärgert auch die Linken-Fraktion: „Die meisten Halter von Katzen wissen überhaupt nicht, dass sie ihre Freigänger kastrieren lassen müssen“, schreiben sie in einer Pressemitteilung. Und Anja Moersch (Piraten) ergänzt: „So wird die Effektivität der Verordnung beeinträchtigt.“

Im Kreishaus sei man diesem Hinweis nachgegangen, teilt Sprecherin Lorenz mit. Sie weist aber darauf hin, dass zurzeit am Internet-Relaunch der Kreisverwaltung gearbeitet wird. Im Zuge dessen soll das Thema im virtuellen Kreishaus für die Bürger neu aufbereitet werden. Für Tierschützer geht die aktuelle Katzenschutzverordnung nicht weit genug. Ginge es nach ihnen, hätte der Kreis die Kastrationspflicht auch für Straßenkatzen und die Übernahme der Kosten durch die öffentliche Hand festgeschrieben. Zurzeit zahlen die Katzenschutzinitiativen diese Eingriffe aus Spenden und Erlösen.

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