Prozess in Siegburg Verschuldeter stahl Sparbuch der eigenen Tochter

Siegburg · Das Siegburger Schöffengericht hat einen 44-jährigen Sankt Augustiner wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl verurteilt. Der Mann war in das Haus seiner geschiedenen Frau eingebrochen und stahl das Sparbuch der gemeinsamen Tochter.

 Symbolfoto.

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Foto: Daniel Karmann

Wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl hat das Schöffengericht einen 44-Jährigen aus Sankt Augustin zu acht Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Der Mann war Ende April durch ein Kellerfenster in das Haus seiner geschiedenen Frau eingestiegen, hatte sich das Sparbuch der gemeinsamen Tochter geschnappt und 60 Euro abgehoben.

Er habe kein Geld besessen und schon zwei Tage lang nichts zu essen gehabt, schilderte der Angeklagte die Situation, in der er sich nicht anders zu helfen wusste. Seine Ehe sei zerbrochen, als er 2014 arbeitslos wurde und sich die Probleme so häuften, dass Trennung und Scheidung unausweichlich wurden. Schulden von 40.000 Euro und vergebliche Versuche, wieder beruflich Tritt zu fassen, hätten schwer auf ihm gelastet. Mittlerweile sei er in psychologischer Betreuung und habe sogar einen neuen Job gefunden.

44-Jähriger stieg zweimal ins Haus der Ex-Frau ein

Die als Zeugin geladene Ex-Frau sagte, sie habe nach Rückkehr aus dem Urlaub mit den beiden Kindern - es gibt noch einen 13-jährigen Sohn - "so ein Bauchgefühl" gehabt und das Sparbuch der Tochter nicht gefunden. Als sie ihren Ex darauf ansprach, habe der erst geleugnet, dann aber zugegeben, das Sparbuch entwendet zu haben. Nach mehrfacher Aufforderung habe er die 60 Euro zurückgegeben. Gleichwohl habe sie Anzeige erstattet. Außerdem sei er nochmals in das Haus eingedrungen, um zu duschen. Aber - das sei ihr besonders wegen des Verhältnisses zwischen Vater und Sohn wichtig - den Strafantrag ziehe sie zurück.

Die Staatsanwaltschaft forderte schließlich unter Berücksichtigung des Geständnisses, der bis dahin straffreien Lebensführung des Angeklagten und des Sonderfalls Familie eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Die Verteidigung versuchte dagegenzuhalten, der Mandant habe einen "Täter-Opfer-Ausgleich" geleistet, indem er das Geld zurückgab. Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt würde ausreichen.

Das Schöffengericht sah das nicht so und verurteilte den Sankt Augustiner zu acht Monaten mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Es sei ein Wohnungseinbruchsdiebstahl der "ungewöhnlichen Art", begründete Richter Ulrich Wilbrand das Urteil.

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