Rechtslage Verbände hoffen auf Kompromiss

RHEIN-SIEG-KREIS · Vertreter des Deutschen Städtetages, des Landkreistages, des Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes kommunaler Unternehmen sind der Auffassung, dass die Rettungsdienste vom EU-Vergaberecht ausgeschlossen sind.

Jüngst sei in Brüssel die Entscheidung gefallen, den Rettungsdienst aus dem EU-Vergaberecht und der Konzessionsrichtlinie auszuklammern. Dementsprechend müssten die Leistungen weder öffentlich und europaweit ausgeschrieben, noch müsse der Vorgang in einem festgesetzten Turnus wiederholt werden.

"Einheitliche Organisationsmodelle aus Brüssel passen nicht überall", heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. "Die Einsicht in Brüssel kam nach Einschätzung der Präsidenten spät, aber nicht zu spät." Möglich machte das das sogenannte Trilog-Verfahren: Darunter versteht man ein Dreiertreffen zwischen Vertretern des Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission mit dem Ziel, einen Kompromiss zu finden. Bestätigt wird der Kompromiss durch eine Veröffentlichung im "Amtsblatt der EU". Das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geschehen.

Der Kreis bewertet die Meldung anders. "Rechtsgrundlage stellt zum einen die Vergabe-Richtlinie 2004/18/EG auf EU-Ebene dar. Auf nationaler Ebene sind die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) anzuwenden", so Rita Lorenz, Sprecherin des Kreises. Bevor die Einigung tatsächlich rechtsgültig sei, müssten also weitere gesetzliche Grundlagen geändert werden.

Selbst wenn der deutsche Gesetzgeber entsprechende Änderungen in seinen Gesetzen vornehme, gelte immer noch europäisches Primärrecht: In dem Fall der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Vor allem Transparenz und Wettbewerb verböten die Vergabe der Rettungsdienstleistung ohne Ausschreibung. EU-Recht schlage Bundesrecht.

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