Betrugsverfahren eingestellt Umstände des Unfalls in Siegburg bleiben ungeklärt

Bonn/Siegburg · Das Siegburger Amtsgericht hatte die beiden Männer im Oktober wegen gemeinsamen Betrugs verurteilt. Die Berufungsrichterin am Bonner Landgericht stellte am Mittwoch nun das Verfahren wegen Mangel an Beweisen ein.

 Die 6. kleine Strafkammer am Landgericht Bonn befasst sich mit der Berufung.

Die 6. kleine Strafkammer am Landgericht Bonn befasst sich mit der Berufung.

Foto: dpa/Oliver Berg

War der Unfall fingiert oder nicht? Mit dieser Frage musste sich die 6. kleine Strafkammer am Bonner Landgericht am Mittwochmorgen auseinandersetzen. Zwei 28 Jahre alte Männer aus Troisdorf und Frankfurt waren vor dem Siegburger Amtsgericht wegen gemeinsamen Betrugs zu einer Geldstrafe von jeweils 900 Euro und dem Entzug der Fahrerlaubnis verurteilt worden. Sie sollen einen Unfall inszeniert haben. Gegen das Urteil hatten sie Berufung eingelegt. Nun stellte das Landgericht das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von jeweils 400 Euro ein.

Auf Parkplatz zusammengestoßen

Der Unfall hatte sich am Abend des 27. Oktober 2016 auf dem Parkplatz eines Siegburger Einkaufszentrums ereignet: Als der Frankfurter einen geliehenen Ford Transit rückwärts ausparkte, kollidierte er mit der vorbeifahrenden Mercedes-Limousine des Troisdorfers. Diese soll etwa 20 Stundenkilometer gefahren sein.

Polizei vermutete inszenierten Unfall

Die Polizei fand den geschilderten Unfallhergang so aber nicht plausibel und ging davon aus, dass der Crash inszeniert sein könnte. Nun versuchten die beiden Männer den ihnen entstandenen Schaden von zusammen 13.857,59 Euro in einem Zivilverfahren vor dem Bonner Landgericht von ihren Versicherungen zu erklagen. Der Daimler war bei dem Zusammenstoß an der rechten Vorderseite bis zur A-Säule stark beschädigt worden, an dem Transporter war nur geringer Sachschaden entstanden.

Dem Amtsgericht reichten die Indizien

Die Sache zog sich über mehrere Jahre hin, weil das Siegburger Amtsgericht zunächst die Entscheidung des Bonner Zivilverfahrens abwarten wollte. Das endete zwar mit einem Vergleich, dennoch wertete das Amtsgericht die Indizien, die für einen verabredeten Unfall sprächen, als ausreichend schwerwiegend für eine Verurteilung. Das sahen die Angeklagten anders: Sie hätten sich zuvor nicht gekannt und den Unfall auch nicht absichtlich herbeigeführt, ließen sie die Berufungskammer durch ihre Anwälte wissen.

Salomonisches Urteil der Berufungsinstanz

Wegen der inzwischen verstrichenen Zeit und der Tatsache, dass die Angeklagten weder vorbestraft noch bisher im Verkehrsgeschehen besonders auffällig geworden sind, wäre der erstinstanzlich verhängte Führerscheinentzug wohl ohnehin vom Tisch gewesen. Daher fällte die Richterin ein salomonisches Urteil: Sie stellte das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwältin und der Angeklagten gegen Zahlung von jeweils 400 Euro ein. Ob fingiert oder nicht – reich geworden ist durch den Unfall jedenfalls keiner der Beteiligten: Bereits die Zivilkammer hatte den Geschädigten nur 6700 Euro zugesprochen.

Auf den von einem Gutachter auf rund 11.000 Euro geschätzten Reparaturkosten für den wenige Tage zuvor für 10.000 Euro gekauften Daimler blieb dessen Halter genauso sitzen wie sein Unfallgegner auf seinem Schaden.

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