Vergebliche Suche nach Haupttäter Erstes Urteil nach Überfall auf Sankt Augustiner Eisdiele

Bonn/Sankt Augustin · Ein unbekannter Komplize soll den Besitzer einer Sankt Augustiner Eisdiele mit einem Spaghettieis-Stempel geschlagen haben. Knapp vier Jahre nach der Tat wurde er noch immer nicht gefunden. Ein 39-Jähriger wurde allerdings verurteilt.

 Symbolfoto.

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Foto: dpa/Uwe Anspach

Das Opfer trug nach dem Überfall am 3. November 2016 einen Augenhöhlen- und einen Kieferbruch sowie mehrere offene Wunden und eine Gehirnerschütterung davon. Knapp vier Jahre später ist nun einer der beiden Täter verurteilt worden: Ein 39-Jähriger aus Königswinter kam allerdings mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr recht glimpflich davon. Von der dritten großen Strafkammer am Bonner Landgericht wurde er der gefährlichen Körperverletzung und Freiheitsberaubung für schuldig befunden. Dass zwischen Tat und Urteil derart viel Zeit verging, lag auch daran, dass die Suche nach dem Haupttäter letzten Endes vergeblich war.

Der Komplize des Verurteilten soll einen Spaghettieis-Stempel und eine Espressotasse benutzt haben, um dem Besitzer eines Eis-Cafés im Sankt Augustiner Ortsteil Menden die beschriebenen Verletzungen zuzufügen. Den genauen Tathergang konnte der 47-Jährige dem Gericht allerdings nicht schildern. Er hatte nach der Tat die Eisdiele aufgegeben, war in seine italienische Heimat zurückgekehrt und mochte nicht zu der Verhandlung anreisen.

Die Tat geschah zu einer im Eis-Business eher ruhigen Jahreszeit: So befand sich am Tattag gegen Mittag auch niemand in dem Café. Nachdem die beiden Eindringlinge das Ladenlokal mit dem Schlüssel des Wirts von innen verschlossen hatten, soll ihn der Unbekannte vergeblich um Geld angegangen sein. Das Motiv des nun Verurteilten hatte hingegen nach dessen eigenen Angaben keinen pekuniären Hintergrund, vielmehr habe er den Eisdielenbesitzer zur Rede stellen wollen, weil dieser die 17-jährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin sexuell genötigt oder belästigt haben soll. Während die junge Frau das bei ihrer polizeilichen Vernehmung noch bestritt, bestätigte sie die Angaben nun im Prozess.

Aus welchen Motiven auch immer der Angriff geschah, nach wenigen Minuten verließ der ungebetene Besuch das Lokal wieder, weil der Hausmeister des Gebäudes das Treiben durch das Schaufenster beobachtete und die Täter auf ihn aufmerksam geworden waren. Beim Hinausgehen soll der Unbekannte dem Zeugen noch dessen Handy aus den Händen gerissen und zu Boden geworfen haben.

Wer dieser unbekannte Mittäter war, dazu ließ sich der nun Verurteilte eher schleppend ein. Es handele sich wohl um einen Cousin seiner damaligen Lebensgefährtin, der rund zwei Wochen vor der Tat aus London nach Deutschland gekommen und rund einen Monat in der gemeinsamen Wohnung zu Gast gewesen sei. Genau wie seine Ex-Partnerin, gegen die in Deutschland wohl ein Haftbefehl vorlag, sei auch der flüchtige Bekannte inzwischen in seine polnische Heimat zurückgekehrt. Der Verurteilte war nach Erreichen ihrer Volljährigkeit dann eine Beziehung zu der Tochter seiner Ex-Partnerin eingegangen.

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