Vorwurf der versuchten Vergewaltigung Türsteher einer Siegburger Disco freigesprochen

Siegburg/Bonn · Was sich genau in der Toilettenkabine einer Siegburger Disco vor zwei Jahren zwischen einem Türsteher und einer 17-jährigen Besucherin abgespielt hat - es wird wohl nie geklärt werden.

Wegen versuchter Vergewaltigung war der Türsteher vor dem Bonner Landgericht gelandet, doch die 1. Große Strafkammer befand am Ende: Sollte der Mann tatsächlich vorgehabt haben, die Frau zu vergewaltigen, dann hat er von diesem Ziel jedenfalls schnell Abstand genommen.

Ergebnis: Die Kammer sprach den 31-Jährigen jetzt frei, weil er von dem Versuch strafbefreiend zurückgetreten sei. Bereits nach der Aussage der jungen Frau im Zeugenstand bekam das Gericht Zweifel an dem Vorwurf.

Die Zeugin hatte berichtet: Bevor sie damals in der Nacht des 15. Mai nach Hause gehen wollte, sei sie noch in der Disco zur Toilette gegangen. Und als sie in einer Kabine gesessen habe, sei plötzlich die Tür von außen aufgeschlossen worden und der Türsteher hereingekommen. Er habe die Tür wieder verschlossen und ihr einen Zungenkuss gegeben.

Sie habe ihn weggeschubst, sei aufgestanden, habe die Hosen hochgezogen und gehen wollen. Er habe "mal kurz", aber vergeblich versucht, ihr die Hose wieder runterzuziehen und sie festzuhalten. Sie habe die Tür geöffnet und sei weggelaufen.

Nach ihrer Aussage äußerte Kammervorsitzender Hinrich de Vries angesichts der körperlichen Unterschiede zwischen dem kräftigen Türsteher und der zierlichen Zeugin: "Man kann davon ausgehen: Er hätte sie festhalten können, wenn er gewollt hätte." Doch er habe sie gehen lassen.

Und ob es wirklich zum Zungenkuss und damit zu einer sexuellen Nötigung gekommen sei, könne aufgrund des insgesamt unstimmigen Aussageverhaltens der Zeugin auch nicht festgestellt werden.

So blieb, wie der Richter erklärte, strafrechtlich nichts übrig. Zum selben Ergebnis kam auch die Staatsanwältin. Dass der Mann in die Toilettenkabine eindrang, sei zwar unanständig, aber eine Straftat sei es nicht.

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