Prozess wegen fahrlässiger Tötung in Siegburg Tödlicher Unfall auf der B507: 22-Jähriger verurteilt

Siegburg · Ein 22-Jähriger hatte im März einen Unfall auf der B 507 verursacht, bei dem eine Frau ums Leben gekommen ist. Nun wurde er vom Amtsgericht Siegburg verurteilt.

Es war nur ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit. Aber der reichte, um in einer Linkskurve in den Gegenverkehr zu geraten und einen tödlichen Unfall zu verursachen. Am Montag nun stand der 22-jährige Unfallverursacher vor dem Strafgericht in Siegburg, um sich für seine Tat zu verantworten. Richter Herbert Prümper verurteilte den Mann zu einer Strafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro und einer weiteren Führerscheinsperre von drei Monaten.

Weinend saß der Angeklagte vor dem Gericht, als die Staatsanwaltschaft die Anklage verlas: Am 8. März dieses Jahres war er gegen 9.45 Uhr auf der Bundesstraße 507 zwischen Lohmar-Hollenberg und Gebermühle mit erlaubten 70 Stundenkilometern unterwegs. Dabei fiel ihm der Handknauf des Schalthebels in den Fahrerfußraum. Der Mann bückte sich daraufhin nach unten, um das Teil aufzuheben. In diesem Moment der Unachtsamkeit geriet er in einer Linkskurve in den Gegenverkehr und kollidierte mit dem Wagen einer Frau. Diese erlitt so schwere Verletzungen, dass sie noch an der Unfallstelle verstarb.

Nach Verlesung der Anklage zogen sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu einem Rechtsgespräch zurück. Der Angeklagte ging in dieser Zeit heftig weinend zu Angehörigen, um dort Trost zu suchen. Nach der Erörterung der Rechts- und Sachlage wurde die Verhandlung fortgesetzt, und Richter Prümper erklärte, dass eine Verfahrenseinstellung gegen eine Bußgeldzahlung nicht in Betracht komme, eine Freiheitsstrafe nach der Aktenlage aber auch nicht.

Die Verteidigung wies daraufhin, dass der Angeklagte unter posttraumatischen Belastungsstörungen leide und sich in psychologischer Behandlung befinde. Ein Schreiben einer Pfadfindergruppe, das die untadelige Lebensweise des Angeklagten untermauern sollte, lehnte Prümper zu lesen indes ab. In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft dann eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro und eine weitere Sperrfrist für den Führerschein von vier Monaten. Das sei der Tat und der Schuld angemessen.

Die Verteidigung führte aus, dass es in derartigen Strafprozessen ganz schwierig sei, ein Strafmaß zu finden. Schließlich seien mehrere Leben zerstört worden. „Wir sehen hier ein Häufchen Elend vor uns sitzen“, sagte die Verteidigerin und fragte, ob der Täter noch einmal bestraft werden müsse. „Mein Mandant wird sein ganzes Leben bestraft sein, und ich bitte, das nicht als Pietätlosigkeit zu sehen. Auch ich fühle mit den Angehörigen“, sagte die Verteidigung und bat um eine milde Strafe. Und der Angeklagte sagte unter Tränen, er wolle gerne alles rückgängig machen, was er aber nicht könne.

Das Gericht verurteilte ihn dann zu 80 Tagessätzen zu je 40 Euro und eine weitere Führerscheinsperre von drei Monaten. Ein Tötungsdelikt sei kein Bagatelldelikt, auch habe die getötete Frau kein Mitverschulden an dem Unfall gehabt. „Ein Autofahrer hat stets den Blick auf Fahrbahn und Verkehr zu richten“, gab Richter Prümper dem Angeklagten mit auf den Weg.

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